Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung müssen Sie schriftlich stellen. Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin bzw. die beabsichtigte Ratenhöhe, sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten.
Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Diese erhebliche Härte muss aber eine weit größere Härte sein als die wirtschaftliche Härte, die vielfach mit der Pflicht zum Zahlen von Abgaben verbunden ist. Vor Beantragung der Stundung sollten sie deshalb alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Zumutbare Einschränkungen in der Lebensführung müssen hingenommen werden. Die Höhe der monatlichen Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.
Ein Stundungsantrag kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich gestellt werden.
Wichtig: Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt Lippstadt eingehen, sind die bereits entstandenen Kosten (z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren, Vollstreckungskosten) für den Zeitraum ab Fälligkeitstag bis zum Eingang Ihres Antrags in jedem Fall zu entrichten.
Bei einer Stundung werden pro Monat Zinsen i.H.v. 0,5% der noch offenen Forderung festgesetzt. Zinsbeträge unter 10 Euro werden nicht erhoben.
Christina
Wilsmann
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung müssen Sie schriftlich stellen. Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin bzw. die beabsichtigte Ratenhöhe, sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten.
Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Diese erhebliche Härte muss aber eine weit größere Härte sein als die wirtschaftliche Härte, die vielfach mit der Pflicht zum Zahlen von Abgaben verbunden ist. Vor Beantragung der Stundung sollten sie deshalb alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Zumutbare Einschränkungen in der Lebensführung müssen hingenommen werden. Die Höhe der monatlichen Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.
Ein Stundungsantrag kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich gestellt werden.
Wichtig: Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt Lippstadt eingehen, sind die bereits entstandenen Kosten (z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren, Vollstreckungskosten) für den Zeitraum ab Fälligkeitstag bis zum Eingang Ihres Antrags in jedem Fall zu entrichten.
Bei einer Stundung werden pro Monat Zinsen i.H.v. 0,5% der noch offenen Forderung festgesetzt. Zinsbeträge unter 10 Euro werden nicht erhoben.
Zentrale Stelle für Stundungen (mit Ausnahme von Verwarn- und Bußgeldern sowie Unterhaltsforderungen)