Leichenpass

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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Frau Warin Dahlhoff

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