Sabine
Kramer
Kindertagespflege
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt (bzw. anderen geeigneten Räumen) oder auch im Haushalt der Eltern (als sogenannte Kinderfrau) betreuen. Es können sich auch bis zu 3 Tagespflegepersonen zu einer Großpflegestelle zusammenschließen und dann insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes und entsprechende Qualifikation nötig.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen zutreffen bezahlt die Stadt Lippstadt für Kinder mit Wohnort in Lippstadt die Tagespflegepersonen nach einem festgelegten Stundensatz. Dafür ist ein Antrag auf Förderung zur Kindertagespflege von den Eltern zu stellen. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser wird festgestellt durch den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Auftrag der Stadt Lippstadt und in Abstimmung mit den Eltern. Weitere Voraussetzungen sind in den Richtlinien der Stadt Lippstadt über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege ersichtlich.
Wenn die Finanzierung der Tagespflegeperson durch die Stadt Lippstadt erfolgt, zahlen die Eltern - wie bei den Kindertageseinrichtungen - einen Elternbeitrag an die Stadt Lippstadt, gestaffelt nach dem Einkommen, abhängig von der Zahl der gewählten Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes (siehe auch Elternbeitragssatzung).
Wird die Kindertagespflege von den Eltern privat vereinbart und auch finanziert, sollten bestimmte Aspekte beachtet werden, zum Beispiel das Anstellungsverhältnis, bestimmte steuerliche Regelungen oder auch der Abschluss einer Unfallversicherung. Hierzu gibt die Beratungsstelle des SkFs umfassend Auskunft.
Die Kosten, die für die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege den Eltern entstehen, sind prinzipiell als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig. Hierzu sollten die Nachweise (Kontoauszüge) aufbewahrt werden.