Noch heute werden in Lippstadt und in vielen anderen Städten Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind. Das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird es durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:
Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel
Um Gefahren zu vermeiden, ist es sinnvoll, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Ob dies für Ihr persönliches Bauverfahren nötig ist, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen.
Bitte bedenken Sie, dass es bei der Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Einzelfall zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, sodass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt sinnvoll ist.
Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.
Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.
Noch heute werden in Lippstadt und in vielen anderen Städten Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind. Das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird es durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:
Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel
Um Gefahren zu vermeiden, ist es sinnvoll, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Ob dies für Ihr persönliches Bauverfahren nötig ist, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen.
Bitte bedenken Sie, dass es bei der Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Einzelfall zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, sodass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt sinnvoll ist.
Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.
Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.
Michael
Tiegs
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Herr
Stemmer
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Freitag
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Noch heute werden in Lippstadt und in vielen anderen Städten Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind. Das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird es durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:
Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel
Um Gefahren zu vermeiden, ist es sinnvoll, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Ob dies für Ihr persönliches Bauverfahren nötig ist, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen.
Bitte bedenken Sie, dass es bei der Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Einzelfall zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, sodass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt sinnvoll ist.
Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.
Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.