Grundstückszufahrt

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern. Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen. Das Anlegen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt ist genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 66,00 Euro erhoben.

Kontakt

Frau Lena Janotta

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Frau Kathrin Lücker-Corzillius

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Herr Sebastian Lal

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Herr Viktor Unruh

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