Fremdenverkehrsbeitrag

Der Rat der Stadt Lippstadt hat am 28.05.2018 die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages im  Stadtteil Bad Waldliesborn zum 01.07.2018 beschlossen und eine „Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Stadtteil Bad Waldliesborn“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) erlassen.

Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung unterliegen der Beitragspflicht die selbstständig erwerbstätigen natürlichen Personen, die juristischen Personen, die Personengesellschaften sowie die sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Kontakt

Frau Sabine Schübeler

Zentrales Forderungs- und Beteiligungsmanagement (ZFBM), Koordinaton Steuern

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Frau Christina Wilsmann

Zentrale Stelle für Stundungen (mit Ausnahme von Verwarn- und Bußgeldern sowie Unterhaltsforderungen)

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