Wer angeln möchten, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Fischerprüfung haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen zu den Vorausetzungen und der Anmeldung.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Fischereischein, der im Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt ausgegeben wird.
Der Fischereischein wird
erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Für Personen mit bestimmten Behinderungen gibt es einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.
1-Jahres-Fischereischein: 16 €
5-Jahres-Fischereischein: 48 €
Jugendfischereischein: 8 €
Wer angeln möchten, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Fischerprüfung haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen zu den Vorausetzungen und der Anmeldung.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Fischereischein, der im Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt ausgegeben wird.
Der Fischereischein wird
erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Für Personen mit bestimmten Behinderungen gibt es einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.
1-Jahres-Fischereischein: 16 €
5-Jahres-Fischereischein: 48 €
Jugendfischereischein: 8 €
Ute
Fricke
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Sophie
Hausmann
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Fabian
Schröder
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Elmar
Plesser
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Benjamin
Ebert
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Susanne
Nolte
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Eugen
Knorr
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Denis
Langliz
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Frau
Schumacher
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
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Hana
Demir
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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Freitag
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Wer angeln möchten, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Fischerprüfung haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen zu den Vorausetzungen und der Anmeldung.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Fischereischein, der im Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt ausgegeben wird.
Der Fischereischein wird
erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Für Personen mit bestimmten Behinderungen gibt es einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.
1-Jahres-Fischereischein: 16 €
5-Jahres-Fischereischein: 48 €
Jugendfischereischein: 8 €
Nach bestandener Fischerprüfung kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Der Fischereischein ist befristet gültig.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden.