Im Fachdienst Einwohnerwesen können Sie schriftliche oder persönliche Anfragen zu Meldedaten von Personen stellen. Sie können Auskunft über die aktuell vorliegenden Daten aus dem Melderegister erhalten - in Bezug auf:
Dabei müssen Sie mitteilen, ob Sie die Daten zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Außerdem ist zu versichern, dass die Daten weder zum Zweck der Werbung noch zum Adresshandel genutzt werden.
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung
Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:
Die Auskunft verlangende Person hat bei der Beantragung zu erklären, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.
Ebenso müssen Gewerbetreibende den Zweck der Anfrage mitteilen. Sie dürfen die Ihnen erteilte Auskunft nur für diesen Zweck verwenden.
Einfache Melderegisterauskunft - Online | 6,00 Euro |
Einfache Melderregisterauskunft - schriftlich | 11,00 Euro |
Archivauskunft | 20,00 Euro |
Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.
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Dabei müssen Sie mitteilen, ob Sie die Daten zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Außerdem ist zu versichern, dass die Daten weder zum Zweck der Werbung noch zum Adresshandel genutzt werden.
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung
Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:
Die Auskunft verlangende Person hat bei der Beantragung zu erklären, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.
Ebenso müssen Gewerbetreibende den Zweck der Anfrage mitteilen. Sie dürfen die Ihnen erteilte Auskunft nur für diesen Zweck verwenden.
Einfache Melderegisterauskunft - Online | 6,00 Euro |
Einfache Melderregisterauskunft - schriftlich | 11,00 Euro |
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Ute
Fricke
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Sophie
Hausmann
Fachdienst Meldewesen
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Fabian
Schröder
Fachdienst Meldewesen
Montag
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Freitag
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Samstag
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Elmar
Plesser
Fachdienst Meldewesen
Montag
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Freitag
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Samstag
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Eugen
Knorr
Fachdienst Meldewesen
Montag
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Freitag
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Samstag
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Denis
Langliz
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Samstag
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Benjamin
Ebert
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Susanne
Nolte
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Frau
Schumacher
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Hana
Demir
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