Es besteht ein Einbürgerungsanspruch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger
seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet hat und zudem handlungsfähig gem. § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
Die Deutschkenntnisse liegen vor, wenn die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt werden.
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einer vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.
Liegen derartige Nachweise nicht vor, so werden anhand eines sogenannten Einbürgerungstestes die staatsbürgerlichen Kenntnisse überprüft.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den zugelassenen Kursträgern. Kursträger in Lippstadt ist die Städt. Volkshochschule, Barthstraße 2, 59557 Lippstadt, Telefon 0 29 41 / 2895-0.
Ehegatten und minderjährige Kinder können auch nach kürzeren rechtmäßigen Aufenthaltszeiten im Inland eingebürgert werden. Diese Form der Einbürgerung ist als Ermessenseinbürgerung zu bezeichnen, wobei jedoch auch hier je nach Fall gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Vor Antragstellung findet in der Einbürgerungsbehörde ein umfassendes Beratungsgespräch statt.
Den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie an der Information im Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie den Antrag digital ausfüllen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an die Ansprechpersonen, dann bekommen Sie den digitalen Antrag zugesendet.
Hier finden Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gebühren für die Einbürgerung betragen 255,00 pro Person.
Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,00 je Kind.
Für Einzeleinbürgerungen von Kindern ist ebenfalls eine Gebühr von 255,00 je Kind zu erheben
Es besteht ein Einbürgerungsanspruch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger
seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet hat und zudem handlungsfähig gem. § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
Die Deutschkenntnisse liegen vor, wenn die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt werden.
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einer vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.
Liegen derartige Nachweise nicht vor, so werden anhand eines sogenannten Einbürgerungstestes die staatsbürgerlichen Kenntnisse überprüft.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den zugelassenen Kursträgern. Kursträger in Lippstadt ist die Städt. Volkshochschule, Barthstraße 2, 59557 Lippstadt, Telefon 0 29 41 / 2895-0.
Ehegatten und minderjährige Kinder können auch nach kürzeren rechtmäßigen Aufenthaltszeiten im Inland eingebürgert werden. Diese Form der Einbürgerung ist als Ermessenseinbürgerung zu bezeichnen, wobei jedoch auch hier je nach Fall gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Vor Antragstellung findet in der Einbürgerungsbehörde ein umfassendes Beratungsgespräch statt.
Den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie an der Information im Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie den Antrag digital ausfüllen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an die Ansprechpersonen, dann bekommen Sie den digitalen Antrag zugesendet.
Hier finden Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gebühren für die Einbürgerung betragen 255,00 pro Person.
Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,00 je Kind.
Für Einzeleinbürgerungen von Kindern ist ebenfalls eine Gebühr von 255,00 je Kind zu erheben
Frau
Wasilenko
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Lükermann
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Nadschmuddin
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Es besteht ein Einbürgerungsanspruch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger
seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet hat und zudem handlungsfähig gem. § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
Die Deutschkenntnisse liegen vor, wenn die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt werden.
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einer vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.
Liegen derartige Nachweise nicht vor, so werden anhand eines sogenannten Einbürgerungstestes die staatsbürgerlichen Kenntnisse überprüft.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den zugelassenen Kursträgern. Kursträger in Lippstadt ist die Städt. Volkshochschule, Barthstraße 2, 59557 Lippstadt, Telefon 0 29 41 / 2895-0.
Ehegatten und minderjährige Kinder können auch nach kürzeren rechtmäßigen Aufenthaltszeiten im Inland eingebürgert werden. Diese Form der Einbürgerung ist als Ermessenseinbürgerung zu bezeichnen, wobei jedoch auch hier je nach Fall gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Vor Antragstellung findet in der Einbürgerungsbehörde ein umfassendes Beratungsgespräch statt.
Die Gebühren für die Einbürgerung betragen 255,00 € pro Person.
Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,00 € je Kind.
Für Einzeleinbürgerungen von Kindern ist ebenfalls eine Gebühr von 255,00 € je Kind zu erheben
Den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie an der Information im Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie den Antrag digital ausfüllen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an die Ansprechpersonen, dann bekommen Sie den digitalen Antrag zugesendet.
Hier finden Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.