Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
Sie benötigen zur Antragstellung
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.
Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
Sie benötigen zur Antragstellung
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.
Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
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Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.
Andre
Seibert
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.
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Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.