Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines großen Hundes erforderlich:
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse erforderlich:
Bei der Anmeldung eines großen Hundes fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass für Hunde eine Hundesteuer fällig wird.
Herr
Stemmer
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
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Katja
Vogt
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Michael
Tiegs
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Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei der Anmeldung eines großen Hundes fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass für Hunde eine Hundesteuer fällig wird.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines großen Hundes erforderlich:
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse erforderlich:
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.