Sie sind frisch nach Lippstadt gezogen und wir dürfen Sie als neuen Bürger begrüßen? Dann melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei der Meldebehörde an.
Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Lippstadts in eine andere Wohnung ziehen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.
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Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine entspreche Vollmacht ausstellen. Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
Bei einer fristgerechten Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Elmar
Plesser
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Benjamin
Ebert
Fachdienst Meldewesen
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Susanne
Nolte
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Eugen
Knorr
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Freitag
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Denis
Langliz
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Sophie
Hausmann
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Ute
Fricke
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Freitag
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Fabian
Schröder
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Frau
Schumacher
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Hana
Demir
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Sie benötigen einen Nachweis über Meldezeiten in Lippstadt und können nicht persönlich erscheinen?
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Ein Einzug muss vom Wohnungsgeber schriftlich bestätigt werden.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
Widerspruch gegen die Weitergabe eigener Daten an Institutionen
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