An- und Ummeldung in Lippstadt: Informationen für neu Zugezogene

Sie sind frisch nach Lippstadt gezogen und wir dürfen Sie als neuen Bürger begrüßen? Dann melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei der Meldebehörde an.

Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Lippstadts in eine andere Wohnung ziehen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.

Die An- bzw. Ummeldung ist auch online möglich, wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (PIN erforderlich) und ein NFC-fähiges Smartphone verfügen. Der gesamte Prozess erfolgt digital. So können Sie Zeit sparen und erledigen Ihre An-/Ummeldung bequem von zuhause – unabhängig von Öffnungszeiten und Terminbuchungen. Weitere Informationen, die genauen Voraussetzungen und die einzelnen Schritte werden Ihnen hier https://wohnsitzanmeldung.de/ erläutert. Der Online Dienst kann direkt gestartet werden.
Sollten Sie die An-/Ummeldung lieber vor Ort vornehmen:

Bitte buchen Sie einen Termin!

 

Bei einer fristgerechten Anmeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die angemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG

Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine entspreche Vollmacht ausstellen. Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:

  • Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
  • Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
  • die schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Ausweis(-kopie) der Sorgeberechtigten zwecks Unterschriftenabgleich

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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Frau Ute Fricke

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Herr Fabian Schröder

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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