Vergnügungssteuer

Mit einer Vergnügungssteuer wird das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten besteuert. Die Steuer wird dabei für Unterhaltungsgeräte nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis besteuert.

Die Steuer wird nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet. Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lippstadt (Ortsrecht).

Bitte reichen Sie das entsprechend ausgefüllte Formular per Post, E-Mail oder persönlich ein.

Die Formulare finden Sie weiter unten unter "Formulare".

Herr Frank Risse

Fachdienst Finanzservice und Controlling
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Frau Brigitte Schulte-Nölle

Fachdienst Finanzservice und Controlling
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