Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen in bestimmten Fällen auch dann bewilligt werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "Bl" nicht festgestellt wurde.
Zum Zwecke der Ahnenforschung können Auskünfte beim Standesamt erfragt werden.