Im Fall der Genehmigungsfreistellung muss der Bauherr/die Bauherrin keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten (§ 63 BauO NRW). Anlage I/3 zu VV BauPrüfVO.
Bei Aufgabe des Gewerbebetriebes ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung
oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Betreiben mehrere Personen gemeinsam ein Gewerbe, muss von jeder weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Person/jedem weiteren vertretungsberechtigtem Gesellschafter ein Beiblatt zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden.
Gewerbetreibende, die ihren Betrieb innerhalb von Lippstadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind, müssen dies anzeigen.
Wird ein Kind schulpflichtig muss eine Anmeldung bei der ausgewählten Grundschule erfolgen.