Namensänderung: Vor- oder Nachname ändern

Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche  Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.

Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.

Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.

Änderung des Familiennamens

700,00 Euro

Änderung des Vornamens

200,00 Euro

  • Pass oder Personalausweis
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
  • beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des Familienbuches
  • Einkommensnachweise
  • Führungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres

Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

Kontakt

Frau Andrea Müller

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Frau Simone Struwe

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