Hundesteuer - so viel müssen Sie zahlen

Wenn Sie sich einen treuen Vierbeiner anschaffen, müssen Sie ihn innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadt anmelden. Dies kann entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.  

Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden ist zusätzlich eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Allgemeine Steuersätze

Anzahl der Hunde

Hundesteuer

1 Hund

84,00 Euro

2 Hunde (je Hund)

102,00 Euro

3 Hunde (je Hund)

120,00 Euro

Die Hundesteuer wird pro Kalenderjahr berechnet.

Hunde aus dem Tierheim Lippstadt - mit Ausnahme der sog. gefährlichen Hunde - sind für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit!

 

Steuersätze für gefährliche Hunde oder einer bestimmten Rasse

Anzahl der Hunde

Hundesteuer

1 Hund

546,00 Euro

2 Hunde (je Hund)

900,00 Euro

Die Hundesteuer wird pro Kalenderjahr berechnet.

 

Befreiungen

  • Blindenführhunde
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe, blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen
  • Hunde aus dem Tierheim Lippstadt - mit Ausnahme der sog. gefährlichen Hunde - sind für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit

 

Ermäßigung

  • für Wachhunde: Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt sind
  • für Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen: 400 m von der nächsten zusammenhängenden Bebauung
  • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die eine dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Lippstadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben
  • für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten

Für gefährliche Hunde wird eine Befreiung oder Ermäßigung nicht gewährt. Bei der Anmeldung eines solchen Hundes fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines großen Hundes erforderlich:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Führungszeugnis (wird nur verlangt, wenn Umstände bekannt sind, die auf eine Unzuverlässigkeit des Halters deuten)
  • Sachkundenachweis (Kopie)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie)
  • Mikrochipkennzeichnungsnachweis (Kopie)

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse erforderlich:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Führungszeugnis
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Mikrochipkennzeichnungsnachweis
  • Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen

 

Kontakt

Herr Frank Risse

Sachbearbeitung Grund- und Hundesteuer  Buchstaben A - R, Vergnügungssteuer A - L

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Frau Brigitte Schulte-Nölle

Sachbearbeitung Grund- und Hundesteuer  Buchstaben S - Z, Vergnügungssteuer M - Z

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