Straßenanliegerbescheinigung

 

 

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Für diese Straßenanliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 22 Euro erhoben.

Straßen Anlieger Bescheinigung Anliegerbescheinigung

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Stadthaus
Raum: 2.40
Ostwall 1
59555 Lippstadt

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Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

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Raum: 2.39
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