Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.
Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.
Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Änderung des Familiennamens | 700,00 Euro |
Änderung des Vornamens | 200,00 Euro |
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.
Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.
Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Änderung des Familiennamens | 700,00 Euro |
Änderung des Vornamens | 200,00 Euro |
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.
Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.
Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Änderung des Familiennamens | 700,00 Euro |
Änderung des Vornamens | 200,00 Euro |
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.
Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.
Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Änderung des Familiennamens | 700,00 Euro |
Änderung des Vornamens | 200,00 Euro |
Andrea
Müller
Fachdienstleiterin Einwohnerwesen
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Simone
Struwe
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.
Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.
Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Änderung des Familiennamens | 700,00 Euro |
Änderung des Vornamens | 200,00 Euro |
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.