Grundstückszufahrt

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern. Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen. Das Anlegen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt ist genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 66,00 Euro erhoben.

Grundstückszufahrt Garagen Absenkung Bordstein
Zufahrt

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Stadthaus
Raum: 2.40
Ostwall 1
59555 Lippstadt

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Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
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Stadthaus
Raum: 2.39
Ostwall 1
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Verwaltungsgebäude Klusetor 21
Raum: E.03
Klusetor 21
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Verwaltungsgebäude Klusetor 21
Raum: 1.01
Klusetor 21
59555 Lippstadt

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