Fremdenverkehrsbeitrag

Der Rat der Stadt Lippstadt hat am 28.05.2018 die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages im  Stadtteil Bad Waldliesborn zum 01.07.2018 beschlossen und eine „Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Stadtteil Bad Waldliesborn“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) erlassen.

Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung unterliegen der Beitragspflicht die selbstständig erwerbstätigen natürlichen Personen, die juristischen Personen, die Personengesellschaften sowie die sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Beiträge, Fremdenverkehrsbeitrag, Fremdenverkehr
Fremdenverkehrsbeitrag

Kontakt

Zentrales Forderungs- und Beteiligungsmanagement (ZFBM), Koordination Steuern

Stadthaus
Raum: 1.08
Ostwall 1
59555 Lippstadt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

Gewerbesteuer A - J und Stundungen K - Z

Stadthaus
Raum: 1.07
Ostwall 1
59555 Lippstadt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr