Anmeldung eines großen oder gefährlichen Hundes

Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei der Anmeldung eines großen Hundes fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

Bitte beachten Sie, dass für Hunde eine Hundesteuer fällig wird.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines großen Hundes erforderlich:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Führungszeugnis (wird nur verlangt, wenn Umstände bekannt sind, die auf eine Unzuverlässigkeit des Halters deuten)
  • Sachkundenachweis (Kopie)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie)
  • Mikrochipkennzeichnungsnachweis (Kopie)

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse erforderlich:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Führungszeugnis
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Mikrochipkennzeichnungsnachweis
  • Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen

Kontakt

Herr Stemmer

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Frau Katja Vogt

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Herr Michael Tiegs

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