Schöffen für Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht - Bewerbungen für ehrenamtliche Tätigkeit bis Ende März möglich

|   Topthemen

Lippstadt. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen, Ersatzschöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auch in Lippstadt werden insgesamt 39 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Lippstadt und am Landgericht Paderborn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Mindestens doppelt so viele Kandidaten werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vorgeschlagen. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den eingereichten Vorschlägen Haupt- und Ersatzschöffen wählen.

 

Es werden Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen in folgender Anzahl benötigt: Zwei Jugendschöffen (eine weibliche und eine männliche) für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn, sechs Jugendschöffen (drei weibliche, drei männliche) und acht Jugendersatzschöffen (vier weibliche, vier männliche) für das Jugendschöffengericht Lippstadt. Als Schöffen in Strafsachen gegen Erwachsene werden sechs Schöffen und zehn Ersatzschöffen für das Schöffengericht Lippstadt benötigt. Für das Landgericht Paderborn werden außerdem sieben Schöffen für die Strafkammern benötigt.

 

Gesucht werden Bewerber, die in Lippstadt wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Nicht gewählt werden können Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt zudem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Da neben dem Sitzungsdienst auch Weiterbildungen für die Schöffen vorgesehen sind, sollten Bewerber bereit sein, Zeit in das Ehrenamt zu investieren.

 

Schöffen sind gleichberechtigt mit den Berufsrichtern. Somit hat ein Schöffe jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – mitzuverantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt daher nicht anstreben.

 

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung Lippstadt, Fachbereich Zentraler Service, Fachdienst Organisation, Ostwall 1, 59555 Lippstadt bzw. für das Amt des Jugendschöffen bei der Stadtverwaltung Lippstadt, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Geiststraße 47, 59555 Lippstadt schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben.

Bei der Bewerbung für das Jugendschöffenamt sollte zudem die besondere Befähigung in der Jugenderziehung bzw. Jugendarbeit begründet werden.

Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen sind auf www.lippstadt.de/schoeffen verfügbar.

 

Für Rückfragen zum Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen steht bei der Stadt Lippstadt Justin Benkel unter der Telefonnummer 02941 980–362 oder per E-Mail an justin.benkel(at)lippstadt.de zur Verfügung. Fragen zum Schöffenamt in Jugendstrafsachen beantwortet Philipp Maron unter der Telefonnummer 02941 980–701 oder per E-Mail an philipp.maron(at)lippstadt.de.