Der neue Mietspiegel ist da - Zahlen, Daten, Fakten zum Mietwohnungsmarkt in Lippstadt

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Lippstadt. Zum 01. Januar 2019 hat die Stadt Lippstadt den Mietspiegel aktualisiert. Die letzte Anpassung war zum 01. Januar 2017 erfolgt. In der Neuauflage enthält der Mietspiegel aktualisierte Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wie bereits in den vorherigen Ausgaben ist der Mietspiegel auch in den Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen mit einem Abschlag von fünf Prozent anwendbar.

 

Ortsüblich ist dabei die Miete, die in Lippstadt für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt wird. Der Mietspiegel ist ausschließlich für die in Lippstadt frei finanzierten Wohnungen gültig, nicht für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Basierend auf erhobenem Datenmaterial der Verwaltung, der Vertretung der Hauseigentümer „Haus und Grund“ sowie des Mieterbundes aus den Neuvermietungen und den geänderten Mietverträgen der vergangenen vier Jahre wurde eine Bewertung des örtlichen Wohnungsmarktes vorgenommen.

 

Der aktuelle Mietspiegel umfasst dabei sieben Baualtersstufen, wobei die erste Stufe die Baujahre vor dem 31.12.1959 umfasst und die letzte Stufe die Baujahre ab dem Jahr 2010. Insgesamt ist für die Stadt Lippstadt ein höheres Mietniveau in sämtlichen Baualtersstufen festzustellen. Vor allem die Mieten für Altbauten aus den 50er bzw. 60er Jahren sind innerhalb der letzten beiden Jahre mit einer Steigerungsrate von mehr als acht Prozent deutlich angestiegen. 

 

Die Mietwerte beziehen sich auf Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 40 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern. Bei Kleinwohnungen  (Appartements) können Zuschläge von bis zu 30 Prozent erfolgen. Für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 100 m² kann für die Fläche über 100 m² ein Abschlag von zehn Prozent vorgenommen werden. In freistehenden Einfamilienhäusern können Zuschläge von zehn Prozent vorgenommen werden, bei Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern Zuschläge von fünf Prozent.

 

Auch innerhalb der Stadtgrenzen sind Unterschiede bei den zu erzielenden Mieten festzustellen. Dem trägt der Mietspiegel dadurch Rechnung, dass für die Ortsteile Rebbeke, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen und Lohe Abschläge zwischen fünf Prozent und zehn Prozent von den Werten der Tabelle vorgenommen wurden.

 

Der Mietspiegel ist in den Geschäftsstellen des Mieterbundes in der Brüderstraße 25, der Geschäftsstelle von „Haus und Grund“ in der Poststraße 32, außerdem in der Stadtinformation im Rathaus sowie der Bürgerberatung im Stadthaus erhältlich. Online kann der Mietspiegel außerdem auf der Homepage der Stadt Lippstadt abgerufen werden.