Neue Schiedsperson gesucht - Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III ab dem 01.10.2023

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Lippstadt. Ob Streit mit den Nachbarn oder Probleme mit Schadensersatzansprüchen – schnell stehen sich die Parteien unversöhnlich gegenüber und landen vor Gericht. Das geht auch anders: Mithilfe speziell geschulter ehrenamtlicher Schiedspersonen können viele Streitigkeiten gelöst werden, ohne dass es zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren kommt. In Lippstadt wird nun eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III gesucht. Dieser Bezirk umfasst die Kernstadt südlich der Bahnlinie Soest-Paderborn und die Stadtteile Bökenförde, Dedinghausen, Esbeck, Garfeln, Hörste, Lipperode, Overhagen, Rebbeke und Rixbeck. 

 

„Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten“, erklärt Andreas Flaßkamp, Fachdienstleiter Organisation bei der Stadt Lippstadt. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere vermögensrechtliche Ansprüche, Schadenersatz, Beachtung der Hausordnung, Wahrung nachbarlicher Belange. Strafsachen sind beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

 

Wer Schiedsperson werden möchte, muss einige Anforderungen erfüllen: Die Schiedsperson darf beispielsweise nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle wohnen. Der Wohnsitz in dem Bezirk ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. „Wer Schiedsperson werden möchte, sollte allerdings über eine gesunde Menschenkenntnis und einige Lebenserfahrung verfügen“, so Flaßkamp. Viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen sind ebenfalls hilfreich.

 

Interessierte Personen können sich an den Fachdienst Organisation, Andreas Flaßkamp unter der Telefonnummer 02941/980-374 wenden. Der Rat wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin des Amtsgerichtes Lippstadt bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.