Lippstadt. Zum 01. Januar 2023 hat die Stadt Lippstadt den Mietspiegel aktualisiert. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01. Januar 2021. In der Neuauflage enthält der Mietspiegel aktualisierte Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wie bereits in den vorherigen Ausgaben ist der Mietspiegel auch in den Städten bzw. Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen unter Berücksichtigung der im Mietspiegel genannten Abschläge von den Tabellenwerten anwendbar.
Ortsüblich ist dabei die Miete, die in Lippstadt für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt wird. Der Mietspiegel ist ausschließlich für die frei finanzierten Wohnungen gültig, nicht für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Basierend auf erhobenem Datenmaterial der Verwaltung, der Vertretung der Hauseigentümer „Haus und Grund“ aus den Neuvermietungen und den geänderten Mietverträgen der vergangenen sechs Jahre wurde eine Bewertung des örtlichen Wohnungsmarktes vorgenommen.
Der aktuelle Mietspiegel führt nur noch sechs Baualtersstufen auf, wobei die erste Stufe die Baujahre bis zum 31.12.1969 umfasst und die letzte Stufe die Baujahre ab dem Jahr 01.01.2016. Im Vergleich zum vorherigen Mietspiegel wurden sowohl die ersten beiden Baualtersstufen zu einer Baualtersstufe bis zum 31.12.1969 als auch die beiden früheren Baualtersstufen 01.01.1980 bis 31.12.1989 und 01.01.1990 bis 31.12.1999 zu einer Baualtersstufe zusammengefügt, da die Mietwertsammlung hier übereinstimmende Mieten aufzeigt.
Wurde bestehender Wohnraum modernisiert, so kann ein Aufschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden. Modernisierungsmaßnahmen, welche hierzu berechtigen, können dem Mietspiegel entnommen werden.
Insgesamt ist für die Stadt Lippstadt ein leicht erhöhtes Mietniveau in fast allen Baualtersstufen festzustellen. Die Mittelwerte der Mietspannen von den einzelnen Baualtersklassen haben sich insgesamt um 2,20 Prozent erhöht.
Die Mietwerte beziehen sich auf Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 40 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern. Für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 100 m² kann für die Fläche über 100 m² ein Abschlag von zehn Prozent vorgenommen werden. In Reihenhäusern mit ein oder zweiWohneinheiten liegen die Mieten bis 5 Prozent, in freistehenden Häusern mit bis zu zwei Wohneinheiten bis 10 Prozent über den Tabellenwerten.
Auch innerhalb der Stadtgrenzen sind Unterschiede bei den zu erzielenden Mieten festzustellen. Dem trägt der Mietspiegel dadurch Rechnung, dass für die Ortsteile Rebbeke, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen und Lohe Abschläge zwischen fünf Prozent und zehn Prozent von den Werten der Tabelle vorgesehen sind.
Der Mietspiegel ist in den Geschäftsstellen des Mieterbundes in der Brüderstraße 25, der Geschäftsstelle von „Haus und Grund“ in der Poststraße 32, außerdem in der Stadtinformation im Rathaus sowie der Bürgerberatung im Stadthaus erhältlich. Online kann der Mietspiegel außerdem auf der Homepage der Stadt Lippstadt abgerufen werden.