Verweilverbot und Sicherheitsdienst - Verwaltung reagiert mit Allgemeinverfügung auf Ereignisse des vergangenen Wochenendes

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Lippstadt. Die niedrige Inzidenz im Kreis Soest und die damit verbundenen Lockerungen für die Gastronomie sowie die gute Wetterlage haben am vergangenen Wochenende in den Abendstunden zu einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen in der Lippstädter Poststraße geführt. Polizei und Ordnungsamt mussten in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Poststraße räumen. 

„Dass viele Menschen nach der langen Zeit der Einschränkungen gern wieder ausgehen und sich treffen wollen, ist nachvollziehbar“, sagt Arne Moritz. „Wir haben im Kreis Soest glücklicherweise in den letzten Wochen eine sehr gute Inzidenzentwicklung gehabt, durch die Vieles wieder möglich wurde – in Gastronomie, Kultur, Einzelhandel und Freizeit“, so der Bürgermeister weiter. Lippstadt habe dadurch auch eine große Anziehungskraft für Besucher von außerhalb gehabt. „Das alles ist in Ordnung, so lange die Regeln der Coronaschutzverordnung weiter beachtet werden und die Menschen verantwortungsvoll mit den wiedererlangten Freiheiten umgehen“, hält Arne Moritz fest.

Vor diesem Hintergrund findet der Bürgermeister allerdings auch deutliche Worte für die Entwicklungen in der Poststraße vom vergangenen Wochenende, wo sich zeitweise bis zu 500 Personen gleichzeitig in den Gastronomien und auf der Straße befunden hatten, Abstandsregeln nicht mehr eingehalten wurden und Testkontrollen zum Teil nicht mehr erfolgt sind: „Das darf so nicht sein und wird sich auch nicht wiederholen. Das sind ganz klar nicht die Bilder, die wir in Lippstadt sehen und die wir aus Lippstadt senden wollen.“

Für die Poststraße (zwischen Lange Straße und Cappelstraße), die August-Kleine-Straße, die Alexander-Kisker-Passage, Dunkle Halle, Helle Halle und Postpark gelten daher ab Mittwoch, 2. Juni 2021, zusätzliche Regelungen: 

  • Ein Verweilverbot für die Poststraße und die angrenzenden Straßen (August-Kleine-Straße, Alexander-Kisker-Passage, Dunkle Halle, Helle Halle): Besucher dürfen sich nur in den genehmigten Bereichen der Außengastronomien aufhalten und müssen dort einen festen Sitz- oder Stehplatz haben
  • Verbot von Alkoholkonsum in der Poststraße und den genannten angrenzenden Straßen außerhalb der genehmigten Außengastronomieflächen und der Innengastronomie
  • Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von alkoholischen Getränken
  • Zusätzlich ist beabsichtigt, einzelnen Gastronomiebetrieben eine Auflage zu erteilen, einen gewerblichen Sicherheitsdienst zur Einhaltung und Kontrolle der Coronaschutzregeln vorzuhalten


Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021 an Freitagen, Samstagen und an Tagen vor Feiertagen jeweils von 20 bis 5 Uhr. 

Für die Gastronomie selbst gelten weiterhin die Regeln aus der Coronaschutzverordnung: 

  • Allen Gästen muss ein Sitz- bzw. Stehplatz zugewiesen werden
  • Einfache Rückverfolgbarkeit muss sowohl im Innen- als im Außenbereich sichergestellt werden
  • Mindestabstände müssen eingehalten werden (1,5 Meter)
  • Im Innenbereich: Negativtestnachweis (nicht älter als 48 h) oder nachgewiesene Immunisierung
  • Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen müssen erfüllt sein (Möglichkeiten zur Handhygiene, regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärbereichen)
  • Maskenpflicht für das Personal mit Kundenkontakt
  • Maskenpflicht für Kunden außer am Sitz- bzw. Stehplatz


In einem Gespräch mit den Gastronomen der Poststraße sind die zusätzlichen Regelungen durch den Bürgermeister heute vorgestellt und erläutert worden. „Auch den Gastronomen ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich die Situation vom vergangenen Wochenende nicht wiederholt und sie sind sich der Verantwortung, die sie gegenüber ihren Gästen und Mitarbeitern haben, bewusst“, hält Arne Moritz fest. Und so hofft er gemeinsam mit den Gastronomen, dass der Spagat zwischen Kneipenvergnügen und Infektionsschutz ab sofort gelingt.