Lippstadt. Mit dem allgemeinen Start für die Außengastronomie ab Samstag,
15.05.2021, ergeben sich auch Veränderungen für das Modellprojekt in der
Lippstädter Außengastronomie. Die Allgemeinverfügung, in der die
Rahmenbedingungen für das Modellprojekt und die teilnehmenden acht
Gastronomiebtriebe am Rathausplatz und im Bereich Lange Straße Nord
beschrieben sind, wird bis zu einer endgültigen Klärung mit dem Ministerium
für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) über das
weitere Verfahren in den Modellkommunen ausgesetzt.
„Die ab Samstag geltende neue Coronaschutzverordnung eröffnet der
Gastronomie für den Betrieb der Außenbereiche Möglichkeiten, die über das
hinausgehen, was wir für das Modellprojekt festgeschrieben hatten“, so
Lippstadts Bürgermeister Arne Moritz. So gilt beispielsweise keine
Reservierungspflicht für die Gäste. Und auch der Nachweis über einen
negativen Corona-Test darf jetzt bis zu 48 Stunden alt sein und nicht wie bisher
nur bis zu 24 Stunden. Die Gastronomiebetriebe müssen eine einfache
Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherstellen und entsprechend die Kontaktdaten
der Gäste aufnehmen. An einem Tisch dürfen Personen aus zwei Hausständen
Platz nehmen, wobei Kinder unter 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte
nicht mitgezählt werden.
Arne Moritz freut sich, dass es nun auch für die Gastronomen im gesamten
Stadtgebiet losgehen kann: „Das Modellprojekt hatte letztlich genau das Ziel,
weitere Öffnungen zu ermöglichen. Für die Gastronomie ist dies daher ein
wichtiger Schritt nach vorn.“