Lippstadt. Auch in Lippstadt soll es kurzfristig möglich sein, in Arztpraxen, Apotheken und speziell eingerichteten Testzentren einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. „Wir befinden uns insbesondere hinsichtlich der Einrichtung von Testzentren durch verschiedene Anbieter bereits in einem weit fortgeschrittenen Planungsstand und hoffen auf eine kurzfristige Genehmigung durch den Kreis Soest“, sagt Bürgermeister Arne Moritz.
Schon bislang hatte es an verschiedenen Stellen die Möglichkeit zur Testung gegeben, diese Tests waren allerdings kostenpflichtig. Die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes hat nun die Grundlage für kostenlose Tests für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Mit der Infrastruktur, die in Lippstadt jetzt aufgebaut wird, wird es möglich sein, dass dieses Angebot unkompliziert vor Ort wahrgenommen werden kann.
Seit Eintreffen der neuen Verordnung arbeiten die Kommunen im Kreisgebiet gemeinsam mit dem Kreis Soest mit Hochdruck am Aufbau einer ortsnahen Testinfrastruktur. „Bestimmte kostenpflichtige Angebote durch Arztpraxen oder temporär tätige Testzentren hat es bereits zuvor gegeben, sodass wir hier auf erprobte Strukturen zurückgreifen konnten“, erklärt der Bürgermeister. Gleichwohl erfordert der durch die Testverordnung gestiegene Bedarf bei den Schnelltestungen, dass das Testangebot erweitert wird. „Uns haben im Laufe der Woche Rückmeldungen von Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Unternehmen erreicht, die sich entweder für die komplette Abwicklung der Schnelltests angeboten haben oder aber entsprechend große Räumlichkeiten oder Hallen zur Verfügung stellen können, in denen in größerem Umfang Testungen erfolgen können“, so Arne Moritz weiter.
Die Fäden laufen indes beim Kreis Soest zusammen, wo der Aufbau der Angebotsstruktur koordiniert wird und die Beauftragung der Anbieter erfolgt. Anbieter können laut Landesverordnung neben Apotheken, (Zahn-)arztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführten Einrichtungen und medizinischen Laboren auch Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren und die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen. Eine Meldung interessierter Anbieter sollte bis zum 19. März erfolgen. „Die Angebote sollten aufgrund der Zuständigkeit direkt an das Gesundheitsamt des Kreises gehen, können aber selbstverständlich auch an die Stadtverwaltung zur Weitergabe gerichtet werden“ so Bürgermeister Moritz.