Lippstadt. Die Entwicklung des Quartiers Südliche Altstadt (QSA) schreitet voran. Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 weiter an dem Projekt auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofgeländes geplant und durch verschiedene politische Entscheidungen die Konkretisierung der Quartiersplanung vorangebracht.
Politische Entscheidungen zum Projekt „QSA“:
Der Abschluss des städte- und hochbaulichen Wettbewerbs im Juli 2019 führte im November 2019 zum Baubeschluss im Rat, bei dem gleichzeitig das Büro „Heimspiel-Architekten“ und das Studio Schultz-Granberg mit der weiteren Ausarbeitung der Planungen beauftragt wurden. Ein ergänzender Ratsbeschluss im Dezember 2019 legte zudem fest, dass der Stadthausneubau als Energie-Effizienzhaus mit einem KFW 55 Standard errichtet werden soll.
Bereits im Juni 2020 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss den unter Einbindung von weiteren Fachplanern und Grundstückseigentümern weiterentwickelten städtebaulichen Rahmenplan für das Gesamtquartier und legte damit die planerische Grundlage für die weitere Aufstellung des Bebauungsplans. Dies wurde im zweiten Halbjahr 2020 weiter vorangetrieben und wird angesichts der umfangreichen Fachplanungen (z.B. Straßenplanung, Entwässerung) und der Erstellung verschiedener Gutachten (z.B. Lärmgutachten, Entwässerung) auch noch das Jahr 2021 in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Ratsbeschluss aus September 2020 sicherte dem Stadthausprojekt eine 80-prozentige Förderung für die Bodenuntersuchungen und die Erstellung eines Bodenmanagementkonzeptes. Der Rat hatte seinerzeit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung einstimmig zugestimmt.
Förderung soll es auch über die „Regionale 2025“ geben. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2020 hat der Rat den Weg freigemacht für die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das QSA und die Qualifizierung des Stadthausneubaus zu einem Projekt für das Strukturförderprogramm in Südwestfalen.
Umsetzung und Bearbeitung der politischen Beschlüsse im Jahr 2020:
Das Jahr 2020 wurde unter Einbeziehung der politischen Beschlüsse für die Konkretisierung und Weiterentwicklung der Quartiersplanung und der hochbaulichen Planung genutzt. „Seit Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses ist die Frequenz der Abstimmungen mit den Planern noch einmal deutlich angestiegen“, berichtet Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen und Kopf der interdisziplinären Verwaltungsarbeitsgruppe. Regelmäßige Videokonferenzen ermöglichten es den Lippstädter Verwaltungsmitarbeitern dabei auch unter den Einschränkungen durch die Coronapandemie auf unkomplizierte Art und Weise den fachlichen Austausch mit den in Münster ansässigen Architekten und den Berliner Stadtplanern zu führen und die Wettbewerbsplanung weiterzuentwickeln.
Dabei wurden insbesondere die Beschlüsse zur Klimaeffizienz des Stadthausgebäudes und die Ergebnisse aus der ab Mitte 2020 erfolgten intensiven Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Planungen übertragen. „Wir haben dabei gemeinsam mit den Architekten gute Ergebnisse erzielt“, erklärt Heinrich Horstmann. So stellten die bisher vorliegenden Entwürfe der Münsteraner Architekten sehr hohe Anforderungen an die Bausubstanz und die Anlagentechnik, sodass in dieser Hinsicht ein optimiertes Gebäude errichtet und nachhaltig betrieben werden könne. Und nicht nur das: „Der aktuelle Stand der Planung bietet eine gute Ausgangslage, um neben der Energetik auch weitere Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen“, so Horstmann weiter.
Damit soll das neue Stadthaus als innovatives, nachhaltiges und zukunftsfähiges Gebäude den Kern des Projektes „QSA“ bilden und gleichzeitig städtebaulicher Anker im neuen Quartier sein. Und auch im Innern des Gebäudes schauen die Planer in die Zukunft: Ein innovatives, offenes Gebäudedesign und eine bürger- und nutzergerechte Gebäudeorganisation bilden dabei einen Teil der Leitgedanken bei den Planungen ab. Hinzu kommen größtmögliche Flexibilität bei der Bürogestaltung, um bei sich ändernden Anforderungen reagieren zu können sowie die Schaffung von funktionalen, kommunikationsfördernden und technisch gut ausgestatteten Arbeitsplätzen, die es ermöglichen, dem digitalen Wandel und modernen Formen des Arbeitens Rechnung zu tragen. „Ziel ist es, die inneren Strukturen des Stadthauses so anzulegen, dass auf geänderte Flächenbedarfe flexibel reagiert werden kann“, fasst Heinrich Horstmann zusammen.
Ein wesentlicher Grundsatz soll dabei erhalten bleiben: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch künftig über einen persönlichen Arbeitsplatz verfügen. Hartmut Neutzler, Fachbereichsleiter Zentraler Service, erklärt den Hintergrund: „Privatwirtschaftlich erprobte Modelle, in denen Arbeitsplätze nicht mehr fest zugewiesen werden, passen nur sehr bedingt zu den Arbeitsprozessen einer Kommunalverwaltung. Hier gibt die innere Organisation mit einzelnen Fachbereichen und Fachdiensten bereits einen Rahmen für die Arbeitsplatzzuordnung vor.“ Gleichwohl werden die persönlichen Arbeitsplätze, die zum größten Teil in offenen Strukturen angelegt werden sollen, eine multilokale Komponente erhalten, die die Arbeit mittels technischer Unterstützung auch in Beratungs- oder Besprechungsräumen, Think-Tanks oder mobil ermöglichen. Hartmut Neutzler hält diesen Ansatz auch vor dem Hintergrund der immer schwieriger werden Personalgewinnung im öffentlichen Dienst für wichtig: „Arbeitsplatzgestaltung ist ein wesentlicher Faktor bei der Personalgewinnung. Nachgefragt werden verstärkt flexible Arbeitszeit- und Präsenzmodelle, mobiles Arbeiten aber auch das Umfeld für die Präsenzarbeit. Dem wollen und müssen wir bei der Planung Rechnung tragen.“
Neue Ideen und Entwicklungen bei der Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses
Im Zuge der Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses wurde die großzügige Nutzung des Stadthausuntergeschosses für Parkflächen aufgegeben. Es sollen nun drei Baukörper entstehen: Das Stadthaus, ein westlich davon gelegenes Parkhaus und ein multifunktionaler „Mobilitäts-Hub“.
Im Mobilitäts-Hub wird insbesondere ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit rund 150 Stellplätzen für reguläre Fahrräder, E-Bikes sowie Spezialfahrräder (z.B. Lastenräder) seinen Platz finden. Das Parkhaus steht sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den Besuchern des Stadthauses, aber auch des umliegenden Quartiers zur Verfügung. Weiterhin entsteht an dieser Stelle eine neue Bushaltestelle, an der möglichst viele innerstädtische und regionale Buslinien gebündelt werden sollen. „Auf diese Weise soll die Nutzung klimafreundlicher Mobilität besonders gefördert werden“, erläutert Stadtplaner André Stadermann. Ergänzt werden soll das Angebot durch eine Fahrrad-Leih-Station, eine Gewerbeeinheit, die auch den Quartiersplatz beleben soll sowie eine Toilettenanlage.
Auch die planerische Änderung, die nun ein Parkhaus anstatt unterirdischer Stellplätze vorsieht, ist eine Entscheidung, die sich am sich verändernden Mobilitätsverhalten der Bevölkerung orientiert. „Das Bewusstsein für klimafreundliches Handeln und damit auch klimaschonende Mobilität steigt“, sagt André Stadermann. Wie sich diese Entwicklung auf die benötigte Anzahl von Pkw-Stellplätzen auswirkt, vermag zwar auch der Stadtplaner nicht konkret sagen, klar ist jedoch, dass unterirdische Stellplätze keinen Raum für flexibles Reagieren lassen. Anders ein überirdisches Parkhaus. „Alles, was wir an der Oberfläche bauen, können wir den künftigen Bedarfen besser anpassen“, so Stadermann. Sei es durch Rückbau oder Umbau zur alternativen Nutzung.
Der weitere Zeitplan
Alles in allem sehen sich Verwaltung und Planer auf einem guten Weg bei den Planungen für das „QSA“ und den Stadthausneubau. Bis Ende April soll mit der Einbindung der Fachplaner für Brandschutz, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausstattung die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen sein. Die Bearbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein, sodass zu Beginn des Jahres 2022 ein Bauantrag eingereicht werden kann. Mit der eigentlichen Baumaßnahme könnte bei Vorliegen aller Genehmigungen und nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen Anfang 2023 begonnen werden.