Integrationsratswahlen am 13. September - Aufruf zur Teilnahme und Kandidatur

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Lippstadt. Wahlen in Lippstadt: Am Sonntag, 13. September 2020 steht in

Lippstadt neben den Kommunalwahlen auch die Wahl zum Integrationsrat an. Der neu zu wählende Integrationsrat wird sich aus zehn direkt zu wählenden Vertretern der Migranten sowie fünf vom Rat zu bestellenden Ratsmitgliedern zusammensetzen. Der Integrationsrat soll sich mit dem Rat über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen und kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, die für die

Integration maßgeblich sind - wie zum Beispiel mit verbesserten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Migranten.

„Kandidieren können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind“, erklärt Gudrun Strathoff, Ansprechpartnerin für die Vorbereitung und Durchführung der Integrationsratswahl. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber; auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten können eingereicht werden.

Das Wahlamt nimmt bis spätestens Montag, 27. Juli 2020, 18.00 Uhr entsprechende Vorschläge an. Da die Wahlvorschläge vom Wahlamt geprüft werden müssen, empfiehlt es sich, mit der Abgabe nicht bis zum letzten Tag zu warten. Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind Vordrucke notwendig, die beim Wahlamt erhältlich sind. Dazu können Termine mit dem Wahlamt, im Stadthaus, Ostwall 1, Zimmer 1.34, bei Gudrun Strathoff unter der Telefonnummer 02941-980395 vereinbart werden.

Wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates sind grundsätzlich alle in Lippstadt lebenden Ausländerinnen und Ausländer, alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Deutsche, die zugleich noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, sind ebenfalls wahlberechtigt. „Sofern der Meldebehörde diese Information bekannt ist, erfolgt unmittelbar eine Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sollte die Einbürgerung von einer anderen Kommune vorgenommen worden sein, kann noch bis spätestens zum 1. September 2020 schriftlich oder persönlich ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis unter Vorlage eines Nachweises der Einbürgerung beim Wahlamt gestellt werden“, so Strathoff. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wählen ist am Wahltag in denselben 48 Wahllokalen möglich, in denen auch die Stimmen für die Kommunalwahl abgegeben werden, sowie per Briefwahl.

Die Vorsitzende des Integrationsrates, Maria Kitsaki, betont die Wichtigkeit der Beteiligung: „Integration braucht viele engagierte Menschen. Wir tragen alle Verantwortung dafür, dass die politische, soziale und wirtschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten gelingt. Wer seine Zukunft mitgestalten will, der sollte sich auch bei den anstehenden Wahlen aktiv mit einbringen. Von daher würde ich mich über eine rege Beteiligung bei der Wahl des Integrationsrates in Lippstadt sehr freuen.“