Dichtheitsprüfung möglicherweise bald nur noch im Verdachtsfall - Private Grundstückseigentümer sollen von Verpflichtung befreit werden

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Lippstadt. Gute Nachrichten für zahlreiche Bewohner der Ortsteile Lipperode und Lipperbruch: Die Dichtheitsprüfung, die aktuell pauschal für alle Grundstückseigentümer in festgesetzten Wasserschutzgebieten vorgeschrieben ist und bis zum 31.12.2020 durchzuführen wäre, wird möglicherweise abgeschafft. Die Pflicht zur Zustands- und Funktionsprüfung für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, bestünde dann nur noch in begründeten Verdachtsfällen.

 

Weiterhin gelten würde die verbindliche Frist zur Durchführung einer Prüfung dann nur noch für Einleiter außerhalb des Wasserschutzgebietes, die industrielles und gewerbliches Abwasser einleiten, für das Anforderungen in der Abwasserverordnung geregelt worden sind.

 

„Dies ist der aktuelle Stand der Beratungen im Landtag“, erklärt der Vorstand der Stadtentwässerung AöR Siegfried Müller. Er rät daher allen betroffenen Grundstückseigentümern im Wasserschutzgebiet, die eine Zustands- und Funktionsprüfung nach aktueller Rechtslage bis zum 30.12.2020 durchführen müssten, zunächst abzuwarten, wie die rechtlichen Vorgaben im Endergebnis aussehen werden.

 

Bürgermeister Christof Sommer bewertet die Diskussionen und Entwicklungen auf Landesebene in dieser Sache positiv und freut sich, dass viele Lipperoder und Lipperbrucher Bewohner auf diese Weise entlastet werden könnten: „Zahlreiche betroffene Bürger aus den beiden Ortsteilen haben sich für die Abschaffung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung für private Grundstückseigentümer eingesetzt, daher freue ich mich, dass es jetzt diese positiven Signale aus Düsseldorf gibt.“

 

Über das weitere Verfahren und das Ergebnis wird die Stadtentwässerung AöR berichten.