Breitbandausbau geht weiter - Frist für Grundstückseigentümererklärung endet am 1. Mai

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Lippstadt. Der geförderte Breitbandausbau (3. Call) in Lippstadt nimmt Formen an. Nachdem in Öchtringhausen bereits im vergangenen Jahr Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau stattgefunden haben, geht es jetzt im Bereich der Hörster Straße zwischen Esbeck und Hörste weiter.

 

Den Zuschlag für den ersten durch Bund und Land geförderten kreisweiten Ausbau hat die Firma innogy TelNet GmbH im Juli 2018 erhalten. Ziel ist es, eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung - "Fiber to the Building" (FTTB) bzw. Fiber to the Home (FTTH) - bis in jedes Haus zu erreichen.

 

Der Glasfaserhausanschluss wird bis zum Anschlusspunkt kostenlos ins Haus gelegt, wenn sich Grundstückseigentümer bis zum Stichtag 1. Mai 2020 (identifizierte Adressen können unter www.innogy-highspeed.com/kreis-soest eingesehen werden) für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden. Einzige Voraussetzung für die Errichtung des Glasfaserhausanschlusses ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers.

 

Ein entsprechendes Formular ist den betroffenen Haushalten bereits vor einiger Zeit von der Firma innogy TelNet GmbH übersandt worden. Wohnt der Eigentümer nicht unter der identifizierten Adresse, hat er die Information möglicherweise nicht erhalten. Hausbewohner, die nicht Eigentümer sind, sollten die Unterlagen daher an den Eigentümer weiterleiten. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Firma innogy unter Downloads "Nutzungsvereinbarung/Gestattungsbedingungen für die Grundstücksnutzung" zur Verfügung.

 

Die Zustimmung - die sogenannte Grundstückseigentümererklärung -  erfolgt unabhängig von einer Produktbestellung und beinhaltet ausschließlich die Erlaubnis, den Hausanschluss einzurichten. Bei einer Einrichtung nach dem Stichtag ist der Glasfaserhausanschluss kostenpflichtig, weil damit ein nachträglicher zusätzlicher Aufwand verbunden ist. Aktuell wurden die Haushalte daher erneut angeschrieben und auf die jetzt laufende Frist hingewiesen.

 

Der nächste Bauabschnitt für den geförderten Breitbandausbau wird voraussichtlich im dritten Quartal 2020 die Ortsteile Mettinghausen und Rebbeke betreffen. Fristen zur Abgabe der Grundstückseigentümererklärung wurden diesbezüglich noch nicht aufgerufen. Schon jetzt liegen aber bereits von 60 Prozent aller betroffenen Adressen Grundstückseigentümererklärungen vor. „Das große Interesse zeigt, wie wichtig eine Glasfaseranbindung für die Bürger ist“, sagt Bürgermeister Christof Sommer.

 

Gerade in der aktuellen Krisensituation zeigt sich der Wert einer hohen Glasfaserdurchdringung durch die sichergestellt werden kann, dass Home-Office mit Videokonferenzen oder auch die Pflege sozialer Kontakte über Social Media störungsfrei funktionieren und auch Streamingdienste, die aktuell die Netze stark beanspruchen, uneingeschränkt genutzt werden können.

 

Weitere Informationen zum Breitbandausbau sind auch auf der Internetseite des Kreises Soest unter dem Stichwort „Breitbandausbau“ zu finden.