Lippstadt. Silvester steht vor der Tür und vielfach wird dieses Fest mit einem Feuerwerk begangen. Damit dabei alles sicher abläuft – sowohl für den, der die Feuerwerkskörper zündet, als auch für die Zuschauer - sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden.
Grundsätzlich dürfen Feuerwerkskörper von Privatpersonen nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden. Die Geschäfte verkaufen Feuerwerksutensilien deshalb auch nur vom 28.12. bis 31.12. An alkoholisierte Personen sowie kleine Kinder und Jugendliche ohne Aufsicht sollten keine Feuerwerkskörper abgegeben werden. Wichtig ist es außerdem, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen zu halten.
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nacht vom 31.12. zum 01.01. ist die Nachtruhe ab 2 Uhr morgens einzuhalten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Besonders wichtig: Feuerwerkskörper sollten unter gar keinen Umständen geworfen werden, weder vom Balkon noch in eine Menschenmenge.