Informationen zur Briefwahl - Versand der Unterlagen nicht vor 7. Februar 2025

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Lippstadt. Wie bei jeder Bundestagswahl seit 1957 ist zusätzlich zur Wahl im Wahllokal am 23. Februar 2025 auch diesmal wieder eine frühere Abgabe der Stimme per Briefwahl möglich. Durch die vorgezogene Wahl haben sich die Rahmenbedingungen für die Wahlorganisation allerdings geändert.

 

Da der Bundeswahlausschuss aufgrund geänderter Fristen erst nach Beendigung aller Rechtsschutzmöglichkeiten abschließend am 30. Januar über die Zulassung der 56 sich bewerbenden Parteien entscheiden kann, verschieben sich Erstellung und Druck der Stimmzettel gegenüber anderen Wahlen deutlich nach hinten. Mit einem Versand der Briefwahlunterlagen ist daher vor Freitag, 7. Februar 2025, nicht zu rechnen. Für die Abarbeitung der Briefwahlanträge bleiben bei dieser Wahl somit zwei Wochen. Normalerweise stehen hierfür fast sechs Wochen zur Verfügung.

 

Die Stadt Lippstadt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

 

 

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

 

Anträge für die Briefwahl sollten möglichst erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der Stadt Lippstadt gestellt werden. Dies erleichtert dem Wahlamt die Bearbeitung der erwarteten 17.000 Anträge. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab 22. Januar 2025.

 

Für eine Online-Beantragung kann der aufgedruckte QR-Code genutzt oder eine Antragsmaske auf der Internetseite verwendet werden. Alternativ ist es auch möglich, den auf der Rückseite befindlichen Vordruck schriftlich auszufüllen und zurückzusenden.

 

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 30. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich im Wahlamt der Stadt Lippstadt (02941/ 980-362) melden.

 

Die Briefwahl ist wie bei vergangenen Wahlen auch im Stadthaus möglich. Ab Montag, 10. Februar 2025, können Bürgerinnen und Bürger ins Wahlamt (Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt) kommen und vor Ort ihre Stimme abgeben.

 

Ist eine Beantragung auch schon jetzt möglich?

 

Auch jetzt ist es schon möglich, einen Antrag stellen. Dieser kann gegenüber der Stadt Lippstadt persönlich, schriftlich in Papierform oder auch per E-Mail auf den Weg gebracht werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Da noch kein Bezug zur Wahlbenachrichtigung mit den dort hinterlegten Daten hergestellt werden kann, müssen dabei Familienname, Vorname, komplette Wohnanschrift und Geburtsdatum zwingend angegeben werden.

 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vom Antragsteller vorlegen. Eine Beantragung ist deshalb in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich in Papierform und nicht per E-Mail möglich. Einfacher ist es vor diesem Hintergrund, bis zum Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu warten und dann die Online-Beantragung zu nutzen.

 

Bei Fragen zu den Abläufen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt der Stadt Lippstadt telefonisch unter 02941/ 980-360 oder 980-362 zur Verfügung oder per E-Mail an wahl(at)lippstadt.de.