Änderung der Verkehrsregelung - Radwegebenutzungspflicht in der Südstraße aufgehoben

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Lippstadt. Anfang September wurde in der Südstraße eine Änderung für den Radverkehr vorgenommen: Bisher waren Radfahrende verpflichtet, die baulich von der Fahrbahn abgetrennten Radwege zu nutzen, die als getrennter Geh- und Radweg durch das Verkehrszeichen 241 gekennzeichnet waren. Da die Radwege nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügen und die Verkehrssicherheit für Radfahrende auch auf der Fahrbahn gewährleistet ist, wurde die Radwegebenutzungspflicht nun aufgehoben.

Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden entfernt und auf den bisherigen Radwegen wurden weiße Fahrrad-Piktogramme angebracht. Diese Piktogramme sollen verdeutlichen, dass Radfahrende nach wie vor das Recht haben, auf diesen Wegen zu fahren, wenn sie dies bevorzugen. „Die neue Regelung schafft somit eine Wahlfreiheit: Radfahrende dürfen jetzt entweder auf der Fahrbahn oder weiterhin auf dem bisherigen Radweg fahren“, erklärt Cathrin Arens vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung.

„Wir bitten Autofahrerinnen und Autofahrer, diese neue Situation zu beachten und Radfahrende bei Bedarf mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu überholen“, so Verkehrsplaner Michael Tröger.