Lippstadt. Für den Besuch der Dienststellen der Stadtverwaltung Lippstadt gilt ab Montag, 3. Januar 2022, die 3G-Pflicht. Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Gebäude einen Nachweis darüber erbringen müssen, dass sie entweder geimpft oder weniger als sechs Monate von einer Coronaerkrankung genesen sind. Alternativ ist eine offizielle Bescheinigung über einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest bzw. einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt im Vorfeld der Terminwahrnehmung.
Angesichts der derzeitigen Infektionslage bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, Anliegen – sofern möglich – telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu klären. Für persönliche Vorsprachen sollte im Vorfeld eine Terminabsprache erfolgen, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden bzw. zu verringern.
Für den Besuch der städtischen Einrichtungen und Institute gelten aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung teils abweichende Regelungen. So ist der Zutritt zum Stadtarchiv, ins Stadtmuseum, in die Galerie im Rathaus und in die Thomas-Valentin-Stadtbücherei nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. In der Stadtbücherei ist allerdings auch die kontaktlose Ausleihe wieder möglich. Nutzer können über den Online-Bibliothekskatalog unter www.lippstadt.de nach den gewünschten Medien recherchieren, per E-Mail an stadtbuecherei@stadt-lippstadt.de mit dem Betreff „Medienservice“ oder telefonisch unter 02941/ 980-240 ihre Bestellung aufgeben und einen individuellen Abholtermin vereinbaren.
Für den Zutritt zur Volkshochschule ist ein 3G-Nachweis ausreichend.