Lippstadt. Auch in diesem Jahr werden im Lippstädter Stadtgebiet keine Osterfeuer stattfinden können. Das immer noch geltende Veranstaltungsverbot aus der Coronaschutzverordnung lässt eine Durchführung der traditionellen Veranstaltungen zum Osterfest nicht zu.
Osterfeuer gelten als Brauchtumsveranstaltungen. Unter diesem Aspekt sind sie von dem grundsätzlichen Verbot, Pflanzenabschnitt zu verbrennen, ausgenommen. Da die Grundlage für diese Ausnahme in diesem Jahr fehlt, ist auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle verboten. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat die Kommunen in dieser Woche noch einmal explizit darauf hingewiesen.