Lippstadt. Im Zusammenhang mit dem Großbrand im Lippstädter Gewerbegebiet am Wasserturm gibt es folgende Informationen und Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung:
Das Gewerbegebiet ist grundsätzlich wieder freigegeben. Davon ausgenommen sind die Einmündungen
- Hansastraße/Welserstraße
- Hansastraße/Windmüllerstraße
- Westernkötter Straße/Bertramstraße
- Bökenförder Straße/ Am Schleddebusch.
Die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) am Katholischen Krankenhaus als auch im Bereich des Freibades haben weder Rußniederschläge noch auf eine Gefährdung hindeutende Messwerte ergeben.
Daher ist das Freibad geöffnet. Die Empfehlung an die Bevölkerung, die Häuser und Wohnungen nicht zu verlassen, ist aufgehoben.
Um etwaige gesundheitliche Schäden durch mögliche Brandrückstände zu vermeiden,
ist jeglicher direkter Kontakt zu vermeiden, betroffene Gegenstände sind nur mit Schutzhandschuhen anzufassen sollte Obst und Gemüse mit Ablagerungen entsorgt werden sind umgebungsluftansaugende Klimaanlagen der umliegenden Firmen erst dann wieder in Betrieb zu nehmen, wenn eine Reinigung durch eine Fachfirma erfolgt ist. sind sichtbare Ablagerungen auf Gegenständen mit Schutzhandschuhen und handelsüblichem Reiniger sorgfältig zu reinigen. Bei Ablagerungen auf Rasenflächen ist das Gras zu mähen. sollten Personen, die mit den Partikeln in Berührung gekommen sind, sich duschen und die betroffene Kleidung separat waschen, ist bei Sandkästen, auf denen eine Ablagerung zu erkennen ist, die oberste Schicht abzutragen und zu entsorgen ist bei Ablagerungen auf Schwimmbecken das Wasser zu wechseln, sind betroffenes Obst, Gemüse, Rasenschnitt u. ä. nicht über den Biomüll, sondern über den Restmüll zu entsorgen. wird empfohlen, sich bei gesundheitlichen Beschwerden an den Hausarzt zu wenden.