Lippstadt. Jede Stimme zählt: Damit die Stimmabgabe per Briefwahl nicht durch eine falsche Handhabung versehentlich ungültig wird, bittet das Wahlamt einige wichtige Hinweise - zur Beantragung und Handhabung - zu beachten.
„Damit die Briefwahlunterlagen sicher beim Bürger ankommen, muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und - wichtig - unterschrieben werden. Anschließend kann der Antrag auf Briefwahl entweder persönlich in den Briefkasten am Stadthaus geworfen oder per Post zugeschickt werden“, erklärt Gudrun Strathoff vom Fachdienst Organisation. Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden.
Wenn die Briefwahlunterlagen eingetroffen sind, müssen die Stimmzettel persönlich ausgefüllt und anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt werden. „Dann einfach den Wahlschein an der perforierten Linie vom hellroten Wahlbriefumschlag trennen und auf der Rückseite des Wahlscheins die vorgedruckte "Versicherung an Eides zur Briefwahl" unter Angabe des Datums unterschreiben“, so Strathoff. Anschließend müssen der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gelegt werden.
„Auch dieser muss fest verschlossen werden und kann dann versendet werden“, ergänzt Strathoff. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 16 Uhr eingegangen sein, später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Für die Integrationsratswahl läuft der Prozess übrigens genauso ab - nur, dass der Stimmzettelumschlag grau ist und der Wahlbriefumschlag orange, weiß Gudrun Strathoff.
Briefwahlunterlagen können bis zum 11. September, 18 Uhr, beantragt werden.