Die Bereitstellung der Sportstätten in ausreichender Zahl ist eine der wichtigsten Aufgaben der Sportförderung. Die Sportstätten sind wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und prägen die Lebensqualität in unserer Stadt.
Nach der schulischen Inanspruchnahme an den Vormittagen und zum Teil auch nachmittags stehen die städtischen Sporthallen, Lehrschwimmbecken und der Jahnplatz dem Vereinssport zur Verfügung. Regelmäßige Nutzer sind vor allem die Lippstädter Sportvereine, die dem Stadtsportverband als Mitglieder angeschlossen sind.
Die Außensportanlagen (Fußballanlagen) sind an die allein nutzenden Sportvereine verpachtet.
Die Stadt Lippstadt erhebt von den Nutzern der städtischen Sportanlagen Nutzungsentgelte. Diese Entgelte werden nach der am 01.01.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung erhoben.