Integrationsratswahl

Der Integrationsrat der Stadt Lippstadt besteht aus 12 Mitgliedern, davon sieben direkt gewählte Mitglieder und fünf  vom Rat bestellte Ratsmitglieder.

Rechtsgrundlage für die Integrationsratswahl ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der auf verschiedene Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verweist.

Wesentliche Einzelheiten zur Durchführung von Wahlen für die direkt zu wählenden Mitglieder zum Integrationsrat hat der Rat der Stadt Lippstadt in einer sogenannten Wahlordnung geregelt.

 

Die nächste Wahl zum Integrationsrat wird im Jahr 2025 parallel am Tag der Kommunalwahlen am 14. September 2025 stattfinden.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,

2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,

3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder

4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Sollte die Einbürgerung von einer anderen Kommune vorgenommen worden sein, kann schriftlich oder persönlich ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis unter Vorlage eines Nachweises der Einbürgerung beim Wahlamt gestellt werden. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wer kann kandidieren?

Kandidieren können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber; auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten können eingereicht werden.

Fristen für die Kandidatur

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Was ist eine Integrationsratswahl? Kurze Erklärvideos in Deutsch und Englisch

Quelle:  Integrationsrat Köln. Die Zahlen sind auf Lippstadt nicht übertragbar. 

Downloads und Links

Weitere Informationen:

Gudrun Strathoff

Fachdienst Organisation / Digitales
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Birgit Schäpermeier

Fachdienst Organisation / Digitales
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Svenja Borgers

Fachdienst Organisation / Digitales Statistikstelle
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