Der Integrationsrat der Stadt Lippstadt besteht aus 12 Mitgliedern, davon sieben direkt gewählte Mitglieder und fünf vom Rat bestellte Ratsmitglieder.
Rechtsgrundlage für die Integrationsratswahl ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der auf verschiedene Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verweist.
Wesentliche Einzelheiten zur Durchführung von Wahlen für die direkt zu wählenden Mitglieder zum Integrationsrat hat der Rat der Stadt Lippstadt in einer sogenannten Wahlordnung geregelt.
Die nächste Wahl zum Integrationsrat wird im Jahr 2025 - parallel mit den Kommunalwahlen statttfinden.
Wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates sind grundsätzlich alle in Lippstadt lebenden Ausländerinnen und Ausländer, alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Deutsche, die zugleich noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, sind ebenfalls wahlberechtigt. Sofern der Meldebehörde diese Information bekannt ist, erfolgt unmittelbar eine Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sollte die Einbürgerung von einer anderen Kommune vorgenommen worden sein, kann noch bis spätestens zum 1. September 2020 schriftlich oder persönlich ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis unter Vorlage eines Nachweises der Einbürgerung beim Wahlamt gestellt werden. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Kandidieren können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber; auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten können eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Quelle: Integrationsrat Köln. Die Zahlen sind auf Lippstadt nicht übertragbar.