Aussiedler: Informationen zur Einreise und zum Start in Lippstadt

Spätaussiedler, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen entsprechend dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vor Verlassen ihres Heimatlandes ein formelles Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen. Nach Erteilung des Aufnahmebescheides können  Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Hier werden sie kurzfristig in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamts in Friedland untergebracht. Dort durchlaufen sie das Registrier- und Bescheinigungsverfahren (Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung).
Anschließend folgt die Verteilung auf ein Bundesland nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel. Familiäre Bindungen im Bundesgebiet, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden hierbei berücksichtigt. 
 

Aussiedler - Häufig gefragt

Nach ih­rem Ein­tref­fen im Bun­des­ge­biet wer­den die Spätaus­sied­ler und ih­re Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen in der Au­ßen­stel­le Fried­land des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes re­gis­triert und auf die ein­zel­nen Bun­des­län­der ver­teilt. Von dort erfolgt eine Weiterleitung in die Städte und Gemeinden des jeweiligen Bundeslandes. In NRW ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt stellt seit dem 01. Ja­nu­ar 2005 Spätaus­sied­lern zum Nach­weis ih­rer Spätaus­sied­le­rei­gen­schaft ei­ne Be­schei­ni­gung aus (§ 15 Abs. 1 BVFG) aus.

Die Ent­schei­dung über die Aus­stel­lung der Be­schei­ni­gung ist für al­le Be­hör­den und Stel­len ver­bind­lich, die für die Ge­wäh­rung von Rech­ten und Ver­güns­ti­gun­gen zu­stän­dig sind. Mit der Aus­stel­lung die­ser Be­schei­ni­gung er­wer­ben die Neu­an­kömm­lin­ge im Re­gel­fall die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Zu­dem ist die­se Be­schei­ni­gung auch Grund­la­ge für die Ge­wäh­rung zahl­rei­cher Leis­tun­gen (Leis­tun­gen der Ren­ten- und ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung, der Bun­de­s­agen­tur für Ar­beit, der So­zia­läm­ter usw.).

Für die in den Auf­nah­me­be­scheid ein­be­zo­ge­nen nicht­deut­schen Ehe­gat­ten oder Ab­kömm­lin­ge wird zum Nach­weis des Vor­lie­gens der Vor­aus­set­zun­gen des § 7 Abs. 2 BVFG eben­falls ei­ne Be­schei­ni­gung aus­ge­stellt (§ 15 Abs. 2 BVFG).
 

Wir bieten zur gesellschaftlichen Eingliederung individuelle Hilfen für verschiedene Lebenssituationen an. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Unsere Aufgabenfelder:

  • Bereitstellung von kostenpflichtigem Übergangswohnraum
  • Allgemeine Beratung (wie z. B. zur Beantragung von Sozialleistungen, zur Beantragung von Personalausweisen, zur Kontaktvermittlung zu Integrationsfachdiensten, zur Durchführung von Sprachkursen)
  • Sofern ein Nachweis über einen von der Stadt Lippstadt in der Vergangenheit bereits ausgestellten Vertriebenenausweis oder eine Spätaussiedlerbescheinigung benötigt wird, kann dieser Nachweis auf Antrag über den u. g. Kontakt vom Fachdienst Soziales und Integration ausgestellt werden.

 

Die Beratungen und Unterstützungen erfolgen in enger Abstimmung mit den in Lippstadt eingerichteten Integrationsfachdiensten.

Lippstadt hat seit 1987 insgesamt den Zuzug von rund 6.000 Aussiedlern, und zwar vorwiegend Familien mit Kindern, aus dem osteuropäischen Raum zu verzeichnen. Zogen in den Jahren 1987 bis 1990 noch überwiegend Aussiedler aus Polen nach Deutschland, kommen seit dem Jahr 1991 fast ausschließlich Personen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.

Die nachfolgend dargestellte Altersstruktur gibt einen Überblick über die in Lippstadt in der Zeit von 1985 bis einschließlich 2017 aufgenommenen Aussiedler:

  • Zahl der zugezogenen Kinder  im Alter von bis zu 18 Jahren                              ca. 1.950                   = 32,5  Prozent
  • Zahl der zugezogenen Erwachsenen im Alter von 19 bis 60 Jahren                 ca. 3.450                   = 57,5 Prozent
  • Zahl der zugezogenen Erwachsenen  im Alter von 61 Jahren und älter          ca.    600                   = 10 Prozent

 

 

Downloads und Links

Sonja von Zons

Fachdienst Soziales und Integration
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Jutta Voß-Ladzik

Fachdienst Soziales und Integration
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