Spätaussiedler, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen entsprechend dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vor Verlassen ihres Heimatlandes ein formelles Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen. Nach Erteilung des Aufnahmebescheides können Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Hier werden sie kurzfristig in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamts in Friedland untergebracht. Dort durchlaufen sie das Registrier- und Bescheinigungsverfahren (Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung).
Anschließend folgt die Verteilung auf ein Bundesland nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel. Familiäre Bindungen im Bundesgebiet, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden hierbei berücksichtigt.
Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Von dort erfolgt eine Weiterleitung in die Städte und Gemeinden des jeweiligen Bundeslandes. In NRW ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Das Bundesverwaltungsamt stellt seit dem 01. Januar 2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus (§ 15 Abs. 1 BVFG) aus.
Die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung ist für alle Behörden und Stellen verbindlich, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen zuständig sind. Mit der Ausstellung dieser Bescheinigung erwerben die Neuankömmlinge im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem ist diese Bescheinigung auch Grundlage für die Gewährung zahlreicher Leistungen (Leistungen der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter usw.).
Für die in den Aufnahmebescheid einbezogenen nichtdeutschen Ehegatten oder Abkömmlinge wird zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BVFG ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt (§ 15 Abs. 2 BVFG).
Wir bieten zur gesellschaftlichen Eingliederung individuelle Hilfen für verschiedene Lebenssituationen an. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.
Unsere Aufgabenfelder:
Die Beratungen und Unterstützungen erfolgen in enger Abstimmung mit den in Lippstadt eingerichteten Integrationsfachdiensten.
Lippstadt hat seit 1987 insgesamt den Zuzug von rund 6.000 Aussiedlern, und zwar vorwiegend Familien mit Kindern, aus dem osteuropäischen Raum zu verzeichnen. Zogen in den Jahren 1987 bis 1990 noch überwiegend Aussiedler aus Polen nach Deutschland, kommen seit dem Jahr 1991 fast ausschließlich Personen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Die nachfolgend dargestellte Altersstruktur gibt einen Überblick über die in Lippstadt in der Zeit von 1985 bis einschließlich 2017 aufgenommenen Aussiedler: