Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie u.a. bei den nachstehenden Downloads.
Es liegen keine Ausschlussgründe für eine Einbürgerung vor.
Einbürgerung von Kindern:
Benötigt werden Dokumente, die die altersgemäße Sprache der Kinder nachweisen.
Bei Kindergartenkindern: offizielles Schreiben des Kindergartens mit Stempel der Einrichtung, dass das Kind über eine altersgemäße Sprachentwicklung verfügt
Bei Schulkindern: die 4 letzten Abschlusszeugnisse (2. Halbjahr “Sommerzeugnisse“) mit einer Versetzung in die nächste Klasse und mindestens einem "ausreichend" in Deutsch.
Antragsteller über 65 Jahren:
Ihr Lebensunterhalt bzw. der Ihrer Familienmitglieder muss ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII gesichert sein. Ausnahmeregelungen existieren z.B. für Studenten, Schüler bzw. ehemalige Gastarbeiter
Als Nachweis dienen
Identitätsnachweis:
Als Nachweis dienen Ihre gültigen Ausweisdokumente aus ihrem Heimatland (Pass/ID-Card) und sonstige Identitätsdokumente wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde. Sonstige Identitätsdokumente müssen beglaubigt übersetzt in der deutschen Sprache vorliegen. Die Übersetzung muss in Deutschland von einem vor dem Oberlangdesgericht (OLG) oder Landesgericht vereidigten Dolmetscher durchgeführt worden sein. Ausnahme: internationale Urkunden.
Ihre Urkunden müssen legalisiert oder durch Apostille durch die für Sie zuständige Botschaft ihres Heimatslandes vorliegen.
Ausnahme: ihr Heimatland führt dies offiziell nicht durch.
Liegen alle oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor?
Dann füllen Sie bitte das Formular „Vorabprüfung zur Einbürgerung“ (hier klicken) vollständig aus und senden uns dieses zur Prüfung per E-Mail als PDF oder per Post zu. (siehe Downloads)
Sollte unsere Prüfung Ihrer Angaben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung voraussichtlich erfüllt sind, werden Sie von uns auf einer Warteliste für einen Termin zur Antragstellung registriert.
Wir melden uns anschließend für eine konkrete Terminabsprache bei Ihnen und übersenden Ihnen mit dem Termin die benötigten offiziellen Antragsunterlagen, die dann von Ihnen vollständig ausgefüllt mit allen Nachweisen und Dokumenten in Kopie und Original zum Termin mitzubringen sind.
Wichtig: eine Rückmeldung bei Ihnen zur Terminvereinbarung kann vor dem Hintergrund des aktuellen Arbeitsaufkommens einige Monate dauern. Bitte geben Sie für die Rückmeldung im Formular zur Vorabprüfung unbedingt ihre E-Mail-Adresse an.
Sollte die Überprüfung Ihrer Angaben ergeben, dass Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Gründe.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Ausfüllen des Formulars „Vorabprüfung zur Einbürgerung“ keinen offiziellen Antrag auf Einbürgerung darstellt, sondern nur zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für das weitere Verfahren dient.
Die Einbürgerung kostet 255,00 € pro Person.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 €.
Die Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge sind derzeit bundesweit vor dem Hintergrund der erfolgten Rechtsänderungen und des hiermit verbundenen extrem hohen Antragsaufkommens sehr hoch. Sie müssen bundesweit mit Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten und länger rechnen. Wir sind darum bemüht,
Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.
Wir bearbeiten alle Anfragen der Reihenfolge nach Post- bzw. Maileingang.
Wir legen großen Wert auf Fairness – persönliche Interessen wie Reisen oder Familienbesuche, Berufsausübung oder bald ablaufende Pässe oder Aufenthaltserlaubnisse können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt werden.
Damit wir möglichst effizient arbeiten können, werden Anfragen zu Wartezeiten für Termine nicht beantwortet. Die eingesparte Zeit kommt der schnelleren Bearbeitung aller gestellten Anträge zugute.