Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie u.a. bei den nachstehenden Downloads.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Überblick

  • Sie leben seit 5 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf dem Niveau B1 des GER. Bei ehemaligen Gastarbeitern reicht die mündliche Verständigung.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Nachweis Einbürgerungstest – entfällt u.a. bei deutschem Schulabschluss ab Hauptschulabschluss, bei Personen unter 16 Jahren, bei sog. Gastarbeitern, bei Personen älter 65, ggf. bei Krankheit oder Behinderung)
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

Es liegen keine Ausschlussgründe für eine Einbürgerung vor.

Einbürgerung bei geringeren Aufenthaltszeiten als 5 Jahre sind möglich:

Besonders gute Integrationsleistungen können insbesondere durch besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden.

Einbürgerung von Kindern:

Benötigt werden Dokumente, die die altersgemäße Sprache der Kinder nachweisen.

Bei Kindergartenkindern: offizielles Schreiben des Kindergartens mit Stempel der Einrichtung, dass das Kind über eine altersgemäße Sprachentwicklung verfügt

Bei Schulkindern: die 4 letzten Abschlusszeugnisse (2. Halbjahr “Sommerzeugnisse“) mit einer Versetzung in die nächste Klasse und mindestens einem "ausreichend" in Deutsch.

Antragsteller über 65 Jahren:

  • benötigen keinen Deutschnachweis und keinen Einbürgerungstest, aktuelle Rentenbescheide sind vorzulegen
  • Lebensunterhaltssicherung:

Ihr Lebensunterhalt bzw. der Ihrer Familienmitglieder muss ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII gesichert sein. Ausnahmeregelungen existieren z.B. für Studenten, Schüler bzw. ehemalige Gastarbeiter

Als Nachweis dienen

  • bei Arbeitnehmern ein unbefristeter Arbeitsvertrag (Probezeit abgelaufen) sowie mindestens drei aktuelle Gehaltsabrechnungen.
  • bei Selbstständigen eine Bescheinigung vom Steuerberater mit dem Nachweis des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Identitätsnachweis:

Als Nachweis dienen Ihre gültigen Ausweisdokumente aus ihrem Heimatland (Pass/ID-Card) und sonstige Identitätsdokumente wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde. Sonstige Identitätsdokumente müssen beglaubigt übersetzt in der deutschen Sprache vorliegen. Die Übersetzung muss in Deutschland von einem vor dem Oberlangdesgericht (OLG) oder Landesgericht vereidigten Dolmetscher durchgeführt worden sein. Ausnahme: internationale Urkunden.

Ihre Urkunden müssen legalisiert oder durch Apostille durch die für Sie zuständige Botschaft ihres Heimatslandes vorliegen. 

Ausnahme: ihr Heimatland führt dies offiziell nicht durch.

So stellen Sie ihren Antrag bei der Stadt Lippstadt

Liegen alle oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor?

Dann füllen Sie bitte das Formular „Vorabprüfung zur Einbürgerung“ (hier klicken) vollständig aus und senden uns dieses zur Prüfung per E-Mail als PDF oder per Post zu. (siehe Downloads)

Sollte unsere Prüfung Ihrer Angaben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung voraussichtlich erfüllt sind, werden Sie von uns auf einer Warteliste für einen Termin zur Antragstellung registriert. 

Wir melden uns anschließend für eine konkrete Terminabsprache bei Ihnen und übersenden Ihnen mit dem Termin die benötigten offiziellen Antragsunterlagen, die dann von Ihnen vollständig ausgefüllt mit allen Nachweisen und Dokumenten in Kopie und Original zum Termin mitzubringen sind. 

Wichtig: eine Rückmeldung bei Ihnen zur Terminvereinbarung kann vor dem Hintergrund des aktuellen Arbeitsaufkommens einige Monate dauern. Bitte geben Sie für die Rückmeldung im Formular zur Vorabprüfung unbedingt ihre E-Mail-Adresse an.

Sollte die Überprüfung Ihrer Angaben ergeben, dass Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Gründe.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Ausfüllen des Formulars „Vorabprüfung zur Einbürgerung“ keinen offiziellen Antrag auf Einbürgerung darstellt, sondern nur zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für das weitere Verfahren dient. 

Kosten einer Einbürgerung

Die Einbürgerung kostet 255,00 € pro Person. 

Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 €.

Dauer einer Einbürgerung und Anfragen zum Bearbeitungsstand

Die Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge sind derzeit bundesweit vor dem Hintergrund der erfolgten Rechtsänderungen und des hiermit verbundenen extrem hohen Antragsaufkommens sehr hoch. Sie müssen bundesweit mit Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten und länger rechnen. Wir sind darum bemüht, 

Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.  

Wir bearbeiten alle Anfragen der Reihenfolge nach Post- bzw. Maileingang. 

Wir legen großen Wert auf Fairness – persönliche Interessen wie Reisen oder Familienbesuche, Berufsausübung oder bald ablaufende Pässe oder Aufenthaltserlaubnisse können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt werden.

Damit wir möglichst effizient arbeiten können, werden Anfragen zu Wartezeiten für Termine nicht beantwortet. Die eingesparte Zeit kommt der schnelleren Bearbeitung aller gestellten Anträge zugute.

Downloads und Links

Frau Lükermann

Fachdienst Ausländerwesen
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Frau Wasilenko

Fachdienst Ausländerwesen
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Frau Nadschmuddin

Fachdienst Ausländerwesen
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