Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie u.a. bei den nachstehenden Downloads.