Rechtliche Betreuung: Unterstützung für Erwachsene bei wichtigen Entscheidungen

Wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich besorgen können und Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie notwendig werden.

Einrichtung und Betreuerbestellung erfolgen durch das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht.

Rechtliche Betreuung: Häufig gefragt

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn es erforderlich ist, zum Beispiel weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann oder ihre Rechte geschützt werden müssen. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht tatsächliche Hilfen vorhanden und ausreichend sind. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen. Solche Hilfen sind vorrangig, reichen aber nicht aus, wenn auch eine rechtsgeschäftliche Vertretung erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers kann allerdings dann vermieden werden, wenn bereits eine andere Person bevollmächtigt wurde oder noch bevollmächtigt werden kann.

Der Betreuer erhält nur für die Aufgabenbereiche Vertretungsrechte, die der Betroffene nicht selbst regeln kann. Die Tätigkeit  eines Betreuers wird dadurch auf das Notwendige beschränkt. Mögliche Aufgabenbereiche sind beispielsweise die Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge.

Grundsätzlich kann jede volljährige Person das Amt des Betreuers übernehmen.  Bei der Auswahl werden die Wünsche und Vorstellungen der zu betreuenden Person berücksichtigt. Meistens sind es Familienangehörige oder Freunde, die  eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Steht ein ehrenamtlicher Betreuer nicht zur Verfügung oder ist professionelles Handeln erforderlich, kann auch ein beruflich tätiger Betreuer bestellt werden.

Sind Sie ein Mensch, der engagiert ist und gerne die Interessen Anderer wahrnimmt und

  • der gern Anderen persönlich und konkret helfen möchte?
  • der sich auf Andere einlassen kann?
  • dem Andere vertrauen?
  • der Andere anders sein lassen kann?
  • der bereit ist, Neues kennenzulernen?

Vielleicht haben Sie Interesse und Lust, eine Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.  Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie mehr über diese Aufgabe erfahren möchten, stehen Ihnen die Lippstädter Betreuungsvereine beim Sozialdienst kath. Männer e. V. und beim Betreuungsverein Lippstadt der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. sowie die Betreuungsbehörde der Stadt Lippstadt zur Seite.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Aufgabe haben, so

  • bekommen Sie alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch,
  • erhalten Sie Unterstützung auch während der Ausübung Ihres Amtes mit der Erfahrung und dem Rat der Betreuungsvereine,
  • erhalten Sie ein breites Angebot an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen,
  • werden Sie zu Gruppentreffen für Betreuer/innen eingeladen.

Die Lippstädter Betreuungsvereine geben jährlich eine Informationsbroschüre für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen mit einem Veranstaltungskalender heraus. 

Ein Betroffener kann für sich selbst beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen. Auch jede andere Person oder Institution kann die Bestellung eines Betreuers anregen.  Der Antrag bzw. die Anregung wird durch das Gericht geprüft. Es bestellt einen Gutachter, der die gesundheitlichen Voraussetzungen prüft.

Weiterhin wird die Betreuungsbehörde mit der Ermittlung des Sachverhaltes beauftragt. Diese recherchiert vor Ort, das heißt beim Betroffenen und im sozialen Umfeld, ob es notwendig ist, dass ein Betreuer bestellt wird oder ob andere Hilfen ausreichend sind. Ist letzteres nicht der Fall, gibt die Betreuungsbehörde eine Empfehlung, für welche Bereiche Unterstützung erforderlich ist und schlägt einen geeigneten Betreuer vor.

Das Gericht muss vor einer Entscheidung in Betreuungssachen den Betroffenen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Erst danach wird entschieden, ob ein Betreuer bestellt wird, welche Aufgaben übertragen werden, wer zum Betreuer bestellt und wann überprüft wird, ob eine rechtliche Betreuung weiterhin erforderlich ist. Dies muss nach spätestens sieben Jahren erfolgen.

Links und Downloads

Susanne Adomat

Fachdienst Soziales und Integration
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Bettina Kalthoff

Fachdienst Soziales und Integration
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Yvonne Kirchhoff

Fachdienst Soziales und Integration
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Jutta Voß-Ladzik

Fachdienst Soziales und Integration
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