Informationen für Berufsbetreuer

Neu ab 01.01.2023:

Alle Berufsbetreuer müssen sich ab dem 1. Januar 2023 bei der für sie zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Auf Antrag  wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuer erstellt. Dieser ist bundesweit gültig.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer sind:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • ausreichende Sachkunde
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung

 

Sie finden alle Regelungen im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

 

Grundsätzlich sind bei der Registrierung 3 Personengruppen zu unterscheiden:

1. Bestandsbetreuer Ü 3, Beginn als Berufsbetreuer vor dem 01.01.2020

2. Bestandsbetreuer U 3, Beginn als Berufsbetreuer zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022

3. Neubetreuer, Beginn als Berufsbetreuer nach dem 01.01.2023

Für die unterschiedlichen Betreuergruppen finden Sie Merkblätter mit ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Registrierungsvoraussetzungen und laufenden Nachweis- und Mitteilungspflichten unter Downloads.

Dort finden Sie auch eine Excel-Liste, die Sie für Ihre Mitteilungspflichten gem. §§ 32 und 25 BtOG gegenüber der Stammbehörde nutzen können.

Wo muss der Antrag auf Registrierung gestellt werden?

Der Registrierungsantrag kann bei der örtlich zuständigen Stammbehörde online gestellt werden. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Geschäftssitz hat. Für Antragsteller, die keinen Sitz für ihre berufliche Tätigkeit unterhalten, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem Wohnsitz.

Weitere Informationen zur Registrierung und zur Reform 2023 finden Sie im Online Lexikon zum Betreuungsrecht .

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