Bettgitter, Gurte & Co, sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM), gehören zum Alltag in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Psychiatrien. Fachleute stellen seit Jahren den Nutzen von Fixierungen infrage. Der Betreuungsbehörde ist es ein Anliegen, Würde und Grundrechte pflegebedürftiger Menschen zu wahren, FeMs auf ein notwendiges Maß zu beschränken, Alternativen aufzuzeigen und rechtliche Grundlagen zu vermitteln.