Jugendhilfe im Strafverfahren: Beratung und Begleitung

Wenn Jugendliche und junge Heranwachsende eine Straftat begangen haben, steht im gerichtlichen Verfahren nicht allein die Tat im Vordergrund, sondern auch die jeweilige Lebenssituation. Die Fachkräfte der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ bieten vor, während und nach dem Strafverfahren sozialpädagogische Hilfe an.

Sie beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Verlauf des Verfahrens. Sie sind auch Ansprechpartner für Eltern und Freunde. Sie

  • geben Hilfestellung bei Problemen mit der Familie, Freundschaft, Wohnung und Ausbildung und
  • begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden zur Gerichtsverhandlung.


Werden Jugendliche oder junge Erwachsene einer Straftat beschuldigt, erhält die Jugendhilfe im Strafverfahren darüber Mitteilung. Sie lädt den jungen Menschen zum Gespräch ein oder besucht ihn zu Hause. In diesem Gespräch lernt sie die Lebenssituation des jungen Menschen kennen.

Das Jugendgericht bezieht die Lebenssituation der jungen Menschen in seine Entscheidung ein. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet dem Jugendgericht in der Verhandlung durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung.

Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene die Einleitung eines Strafverfahrens erwarten, so können sie sich auch aus Eigeninitiative an die Mitarbeiter/Innen der Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

 

Frau Adams

Fachdienst Jugend und Familie
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Herr Brunnert

Fachdienst Jugend und Familie
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