Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien in Lippstadt
Jeder Mensch hat das Recht, ein Teil der Gesellschaft zu sein. Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die Menschen mit (drohender) Behinderung dabei unterstützen, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Welche Unterstützung im Einzelfall notwendig ist, richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen.
Sie haben Fragen zu Leistungen für junge Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung? Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist oder benötigen Unterstützung bei Anträgen?
Da verschiedene Behörden und Leistungsträger beteiligt sein können, ist es für Betroffene oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Die Verfahrenslotsen helfen Schritt für Schritt dabei, Wege zur passenden Unterstützung aufzuzeigen, oftmals komplexe Verfahren verständlich zu machen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 10b des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Seit dem 1. Januar 2024 haben junge Menschen und ihre Familien einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung.
An wen richtet sich das Angebot?
Die Unterstützung kann bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn unklar ist, welche Hilfen benötigt werden oder welche Stelle zuständig ist.
Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?
Mögliche Leistungen können beispielsweise sein:
Hilfsmittel
Maßnahmen zu den beruflichen Bildungsmaßnahmen
bei beruflichen Bildungsmaßnahmen
Wobei unterstützt die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse konkret?
Die Verfahrenslotsen begleiten Familien auf ihrem Weg durch das Hilfesystem und helfen dabei, den Überblick zu behalten. Dazu gehören insbesondere:
Neben der Unterstützung im Einzelfall wirken die Verfahrenslotsen auch an der Weiterentwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit. Erfahrungen aus der Praxis helfen dabei, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schulen, Gesundheitswesen und weiteren beteiligten Stellen zu verbessern. Ziel ist es, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien künftig noch einfacher zugänglich zu machen.
Kontakt
Die Verfahrenslotsin der Stadt Lippstadt berät Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Hilfen.
Verfahrenslotsin für die Stadt Lippstadt
(Bad Waldliesborn, Benninghausen, Bökenförde, Cappel, Dedinghausen, Eickelborn, Esbeck, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen, Hörste, Lipperbruch, Lipperode, Lohe, Overhagen, Rebbeke, Mettinghausen, Rixbeck)
Frau Alves da Silva
Telefon: 02941-980773
E-Mail: alvesdasilva@lippstadt.de
Verfahrenslotsin für den Kreis Soest
(Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte,
Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver, Werl und Wickede-Ruhr)
Frau Kree
Telefon: 02921-302268
E-Mail: kree@kreis-soest.de
Verfahrenslotsin für das Stadtgebiet Soest:
(Soest, Ampen, Bergede, Deiringsen, Enkesen, Epsingsen, Hattrop, Hattropholsen, Hiddingsen, Katrop, Lendringsen, Meckingsen, Meiningsen, Müllingsen, Ostönnen, Paradiese, Ruploh, Röllingsen, Thöningsen)
Frau Budde
Telefon:02921-1032205
E-Mail: k.budde@soest.de
Verfahrenslotse für das Stadtgebiet Warstein
(Warstein, Belecke, Allagen, Hirschberg, Mühlheim, Niederbergheim, Sichtigvor, Suttrop, Waldhausen)
Herr Brack
Telefon: 02902-81365
E-Mail: c.brack@warstein.de
Hilfe für junge Menschen in Lippstadt
Das gilt für junge Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn eine Behinderung droht.
Die Hilfe ist auch für ihre Familien.
Ein Verfahrenslotse ist ein Helfer.
In Lippstadt ist es eine Frau.
Sie heißt Verfahrenslotsin.
Sie hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Das sind Menschen von 0 bis 27 Jahre.
Jeder Mensch darf überall mitmachen.
Das nennt man Teilhabe.
Manche Menschen brauchen Hilfe um mitmachen zu können.
Diese Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.
Die richtige Hilfe zu finden ist oft schwer.
Es gibt viele verschiedene Hilfen.
Deswegen gibt es auch viele verschiedene Ämter, die helfen können.
Man weiß oft nicht:
Die Verfahrenslotsin hilft dabei.
Sie erklärt, welche Person helfen kann.
Das steht so im Gesetz-Buch.
Seit dem Jahr 2024 hat jeder Mensch ein Recht auf diese Hilfe.
Die Hilfe kostet kein Geld.
Und die Hilfe ist vertraulich.
Vertraulich bedeutet: Die Verfahrenslotsin erzählt niemandem etwas weiter.
Für wen ist die Hilfe?
Die Hilfe ist für:
Welche Hilfen gibt es?
Wenn jemand eine Behinderung hat, gibt es viele verschiedene Hilfen:
Was macht die Verfahrenslotsin genau?
Die Verfahrenslotsin hilft Ihnen. Damit Sie die richtige Hilfe bekommen.
Sie hilft bei diesen Dingen:
Die Verfahrenslotsin macht noch mehr:
Sie redet mit Schulen, Ämtern und Ärzten.
Sie möchte, dass die Ämter in Zukunft besser zusammenarbeiten.
Damit Familien noch schneller Hilfe bekommen.
Kontakt
Die Verfahrenslotsin der Stadt Lippstadt hilft gerne.
Sie können anrufen.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können zu einem Gespräch kommen.
Die Verfahrenslotsin für Lippstadt heißt Frau Alves da Silva.
Telefon: 02941-980773
E-Mail: alvesdasilva@lippstadt.de