Verfahrenslotsen- gemeinsam für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe

 

Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien in Lippstadt

Jeder Mensch hat das Recht, ein Teil der Gesellschaft zu sein. Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die Menschen mit (drohender) Behinderung dabei unterstützen, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Welche Unterstützung im Einzelfall notwendig ist, richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen.

Sie haben Fragen zu Leistungen für junge Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung? Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist oder benötigen Unterstützung bei Anträgen? 

Da verschiedene Behörden und Leistungsträger beteiligt sein können, ist es für Betroffene oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Die Verfahrenslotsen helfen Schritt für Schritt dabei, Wege zur passenden Unterstützung aufzuzeigen, oftmals komplexe Verfahren verständlich zu machen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.  Die gesetzliche Grundlage bildet § 10b des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Seit dem 1. Januar 2024 haben junge Menschen und ihre Familien einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung.

An wen richtet sich das Angebot?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (von 0- 27 Jahre) mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung,
  • Eltern,
  • Sorgeberechtigte,
  • Pflegeeltern sowie weitere Erziehungsberechtigte

Die Unterstützung kann bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn unklar ist, welche Hilfen benötigt werden oder welche Stelle zuständig ist.

Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?

Mögliche Leistungen können beispielsweise sein:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • heilpädagogische und therapeutische Leistungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Teilhabe
  • Hilfsmittel

     

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterstützung bei Ausbildung und Beruf
  • Arbeitsassistenz
  • Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 
  • Maßnahmen zu den beruflichen Bildungsmaßnahmen

     

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • z.B. Schulbegleitung, Inklusionshilfe
  • Hilfen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf 
  • Unterstützung im Studium 
  • bei beruflichen Bildungsmaßnahmen

     

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Assistenzleistungen zur selbstständigen Lebensführung 
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe 
  • Hilfen zur Förderung der Selbstständigkeit 
  • Mobilitätsunterstützung

Wobei unterstützt die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse konkret?

Die Verfahrenslotsen begleiten Familien auf ihrem Weg durch das Hilfesystem und helfen dabei, den Überblick zu behalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Informationen über mögliche Unterstützungs- und Förderangebote,
  • Orientierung im System der Eingliederungshilfe,
  • Unterstützung bei Anträgen und Formularen,
  • Auf Wunsch Begleitung bei Gesprächen mit Behörden und Leistungsträgern,
  • Erläuterung von Rechten und Ansprüchen,
  • Unterstützung bei Fragen zu Zuständigkeiten,
  • Vermittlung zu passenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Neben der Unterstützung im Einzelfall wirken die Verfahrenslotsen auch an der Weiterentwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit. Erfahrungen aus der Praxis helfen dabei, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schulen, Gesundheitswesen und weiteren beteiligten Stellen zu verbessern. Ziel ist es, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien künftig noch einfacher zugänglich zu machen.

Kontakt

Die Verfahrenslotsin der Stadt Lippstadt berät Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Hilfen. 

 

Verfahrenslotsin für die Stadt Lippstadt

(Bad Waldliesborn, Benninghausen, Bökenförde, Cappel, Dedinghausen, Eickelborn, Esbeck, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen, Hörste, Lipperbruch, Lipperode, Lohe, Overhagen, Rebbeke, Mettinghausen, Rixbeck)

Frau Alves da Silva

Telefon: 02941-980773

E-Mail: alvesdasilva@lippstadt.de

 

Verfahrenslotsin für den Kreis Soest 

(Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte,

Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver, Werl und Wickede-Ruhr)

Frau Kree

Telefon:  02921-302268

E-Mail: kree@kreis-soest.de

 

Verfahrenslotsin für das Stadtgebiet Soest: 

(Soest, Ampen, Bergede, Deiringsen, Enkesen, Epsingsen, Hattrop, Hattropholsen, Hiddingsen, Katrop, Lendringsen, Meckingsen, Meiningsen, Müllingsen, Ostönnen, Paradiese, Ruploh, Röllingsen, Thöningsen)

Frau Budde

Telefon:02921-1032205

E-Mailk.budde@soest.de 

 

Verfahrenslotse für das Stadtgebiet Warstein

(Warstein, Belecke, Allagen, Hirschberg, Mühlheim, Niederbergheim, Sichtigvor, Suttrop, Waldhausen)

Herr Brack

Telefon: 02902-81365

E-Mailc.brack@warstein.de

 

Hilfe für junge Menschen in Lippstadt

Das gilt für junge Menschen mit einer Behinderung. 

Oder wenn eine Behinderung droht. 

Die Hilfe ist auch für ihre Familien. 

 

Ein Verfahrenslotse ist ein Helfer.

In Lippstadt ist es eine Frau. 

Sie heißt Verfahrenslotsin.
Sie hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 

Das sind Menschen von 0 bis 27 Jahre. 

 

Jeder Mensch darf überall mitmachen.
Das nennt man Teilhabe.
Manche Menschen brauchen Hilfe um mitmachen zu können.
Diese Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.

 

Die richtige Hilfe zu finden ist oft schwer.
Es gibt viele verschiedene Hilfen. 

Deswegen gibt es auch viele verschiedene Ämter, die helfen können. 

Man weiß oft nicht:

  • Welches Amt hilft mir?
  • Wie schreibe ich einen Antrag?

 

Die Verfahrenslotsin hilft dabei.
Sie erklärt, welche Person helfen kann.
Das steht so im Gesetz-Buch.
Seit dem Jahr 2024 hat jeder Mensch ein Recht auf diese Hilfe.
Die Hilfe kostet kein Geld.

Und die Hilfe ist vertraulich. 

Vertraulich bedeutet: Die Verfahrenslotsin erzählt niemandem etwas weiter. 

 

Für wen ist die Hilfe?

Die Hilfe ist für:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Junge Erwachsene bis 27 Jahre
  • Eltern und Pflege-Eltern

 

Welche Hilfen gibt es?

Wenn jemand eine Behinderung hat, gibt es viele verschiedene Hilfen:

  • Hilfe für die Gesundheit: Zum Beispiel Therapien oder Rollstühle.
  • Hilfe für die Arbeit: Zum Beispiel Unterstützung bei der Ausbildung oder in einer Werkstatt.
  • Hilfe für die Schule: Zum Beispiel ein Schul-Begleiter oder Hilfe beim Studium.
  • Hilfe für das Leben: Zum Beispiel Hilfe beim Wohnen oder bei der Freizeit.

 

Was macht die Verfahrenslotsin genau?

Die Verfahrenslotsin hilft Ihnen. Damit Sie die richtige Hilfe bekommen. 
Sie hilft bei diesen Dingen:

  • Sie gibt Infos über Hilfen
  • Sie hilft beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  • Sie geht auf Wunsch mit zum Amt
  • Sie erklärt welche Rechte man hat
  • Sie sagt, welches Amt zuständig ist

 

Die Verfahrenslotsin macht noch mehr:
Sie redet mit Schulen, Ämtern und Ärzten.
Sie möchte, dass die Ämter in Zukunft besser zusammenarbeiten.
Damit Familien noch schneller Hilfe bekommen.

 

 

 Kontakt

Die Verfahrenslotsin der Stadt Lippstadt hilft gerne.
Sie können anrufen.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können zu einem Gespräch kommen. 

Die Verfahrenslotsin für Lippstadt heißt Frau Alves da Silva.

Telefon: 02941-980773

E-Mail: alvesdasilva@lippstadt.de

 

 

 

Ansprechpartner: