Kinderschutz: Unsere Hilfen für junge Menschen in Not

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Die Pflicht, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, liegt in erster Linie bei den Eltern. Diese sind dafür verantwortlich, lebenswichtige Grundbedürfnisse zu befriedigen und für das physische und psychische Wohl der Kinder zu sorgen.

Dennoch kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche Vernachlässigung, körperliche, seelische oder auch sexuelle Gewalt erfahren. Es ist Aufgabe des  Fachdienstes Jugend und Familie der Stadt Lippstadt  die Schutzinteressen der Kinder zu wahren sowie Hilfe und Unterstützung anzubieten. Die Fachkräfte des Kommunalen Sozialdienstes gehen deshalb allen Hinweisen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach. Sie suchen den Kontakt zu den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Melden können sich Kinder, Jugendliche und Eltern jederzeit selbst, um Rat und Hilfe zu erhalten. Darüber hinaus können auch Fachkräfte, Ehrenamtliche, Nachbarn oder Freunde dem Kommunalen Sozialdienst offen oder anonym mitteilen, wenn sie die Vernachlässigung oder Gefährdung eines  Kindes vermuten. Jedem  Hinweis wird nachgegangen.

Meldung einer Kindeswohlgefährdung

Eine klare Definition zum Begriff "Kindeswohlgefährdung" gibt es nicht. Zwar gibt es Kriterien, die auf eine Gefährdung hinweisen, aber jeder Fall ist anders und muss einzeln betrachtet werden. Grob lassen sich sechs Formen der Gefährdung von Kindern unterscheiden:

  • Vernachlässigung
  •  körperliche Gewalt
  • seelische Gewalt 
  • sexuelle Gewalt
  • häusliche Gewalt
  • Gefährdung ungeborenen Lebens

Je nach Ausgestaltung der Risiko- oder Schutzfaktoren steigt oder sinkt die Gefahrenlage oder der Unterstützungsbedarf in einer Familie.  Genauere Informationen zur Kindeswohlgefährdung finden Sie im kreisweiten Handlungsleitfaden. 

Zuständig für die Bearbeitung einer Gefährdungslage bei Kindern und Jugendlichen ist der Kommunale Sozialdienst der Stadt Lippstadt (KSD). Der KSD nimmt jede Mitteilung zum Kinderschutz entgegen, wertet sie ein und entscheidet, welche Form des Zugangs notwendig ist. Er ist bestrebt, der betroffenen Familie die Unterstützung  zukommen zu lassen, die notwendig ist, um die aktuelle Gefährdung abzuwenden und zukünftige Gefährdungslagen zu verhindern.

Der KSD ist verpflichtet, jedem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen.

Zuständig für die Bearbeitung einer Kindeswohlgefährdung ist der Kommunale Sozialdienst der Stadt Lippstadt (KSD). Der KSD ist bezirklich organisiert. Die jeweilige Zuständigkeit der sozialarbeiterischen Fachkraft richtet sich nach dem Wohnort des betroffenen Kindes/Jugendlichen. Die Zuständigkeit lässt sich dem Strassenverzeichnis entnehmen (s. Download). 

Der Kommunale Sozialdienst wird vertreten durch die Sachgebietsleitung oder Ihre Vertretung.

Frau Beckschulte

Fachdienst Jugend und Familie
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Frau Polle

Fachdienst Jugend und Familie
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Zuständigkeit Kommunaler Sozialdienst

Fachberatung zum Kinderschutz

Als Fachkraft oder ehrenamtliche Person in einer Kindertagesstätte, im Krankenhaus, in der Schule, einer therapeutischen Praxis, einer Sportstätte, einem Jugendzentrum oder einer anderen Institution/Behörde kann in Gesprächen mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen der Eindruck entstehen, dass es dem Kind oder Jugendlichen in seinem Zuhause nicht gut gehen könnte. Es ist jedoch nicht immer leicht, zu erkennen, ob es sich noch um einen Unterstützungsbedarf oder schon um eine Gefährdungslage handelt. Gleichzeitig kann eine Vertrauensbeziehung zur Familie bestehen, die man nicht aufs Spiel setzen möchte.

Fachkräfte (und Ehrenamtliche/ Sonderabsprache im Kreis Soest) haben deshalb das Recht auf eine anonyme Fallberatung gegenüber dem kommunalen Jugendhilfeträger (§ 8b SGB VIII). Die Beratung beinhaltet keine Meldung ans Jugendamt. Die Verantwortung für den Fall verbleibt bei der anfragenden Fachkraft bis zur Überleitung oder Fallabgabe an den  Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes (Stadt Lippstadt: Kommunaler Sozialdienst). Hierdurch bleibt genügend Zeit, um die nächsten Schritte abzuwägen und der Familie Hilfen anzubieten.

Die Fachberatung ist nur im Falle eines vermuteten Unterstützungsbedarfes oder einer vermuteten Gefährdung sinnvoll. Im Fall einer akuten Gefährung eines Kindes oder Jugendlichen hat jeder Mensch das Recht auf eine sofortige Mitteilung an das örtliche Jugendamt (Lippstadt: Kommunaler Sozialdienst).

Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten - zum Beispiel als Erzieher/in, Lehrer/in oder auch Fußballtrainer/in - und den Eindruck haben, dass es einem dieser Minderjährigen nicht gut geht, besteht für Sie das Angebot der anonymen Fachberatung zum Kinderschutz.



Übrigens: Auch Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit indirekt mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, wie Berufsbetreuer/innen, Klinikpersonal, Ausbilder/innen und Kolleg/innen von Jugendlichen oder Mitarbeiter/innen von Sozialleistungsträger können die Beratung nutzen.

Die speziell geschulte Fachkraft in der Fachberatung kann Ihnen dabei helfen, eine Situation besser einzuschätzen und mögliche Gefahren für das Kind oder den Jugendlichen zu erkennen. Sie unterstützt Sie bei der Vor- oder Nachbereitung schwieriger Familiengespräche erarbeitet mit Ihnen Handlungsschritte zur Vermeidung oder in Folge einer Kindeswohlgefährdung und informiert Sie zu Verfahrensabläufen und Unterstützungsangeboten.

Christiane Schirk

Fachdienst Jugend und Familie
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Kerstin Werner

Fachdienst Jugend und Familie
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Netzwerke zum Kinderschutz

Kinderschutz ist schon lange keine alleinige Aufgabe der Jugendämter und Behörden mehr. Vielmehr bedarf ein guter und umfassender Kinderschutz des Zusammenspiels von allen Berufsgruppen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Die Vernetzung aller Beteiligten ist deswegen ein wichtiger Baustein des Kinderschutzes. Die Jungendhilfeausschuss der Stadt Lippstadt hat deshalb auch Handlungsempfehlungen zum Aufbau von Netzwerkstrukturen beschlossen.

In Lippstadt gibt es folgende Netzwerke im Kinderschutz:

  • Frühe Hilfen

  • Psychische Erkrankungen und Sucht

  • Häusliche Gewalt und Kinderschutz

Ziele der Netzwerkarbeit in Lippstadt sind:

  • das frühzeitige Erkennen von Risiken und Belastungen,

  • Entwicklung und Etablierung präventiver Maßnahmen (Lücken schließen) zum Schutz von jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr,

  • ein hohes Maß an gegenseitiger Transparenz bei dem Austausch von Angeboten, Arbeitsweisen und rechtlichen Grenzen,

  • die Sicherung von Übergängen (z. B. Kindergarten - Schule)  und

  • die Festlegung verbindlicher und einheitlicher Abläufe.

Für die Mitglieder der einzelnen Netzwerke findenhalbjährige Netzwerktreffen oder Fachtagungen statt, bei denen sich die Akteure und Akteurinnen kennenlernen und gegenseitig über Angebote und Unterstützungswege informieren  können. Die einzelnen Tagungen befassen sich mit spezifischen Themen aus den Bereichen Gesundheitshilfe, Jugendhilfe und sozialer Sicherung. 

Für den Auf- und Ausbau der Netzwerke zum Kinderschutz mit ihrer Vielzahl an Akteuren und Akteurinnen bedarf es einer konstanten Koordination. Bei der Stadt Lippstadt sind zwei Koordinatorinnen für die Netzwerkarbeit im Kinderschutz zuständig.

Netzwerk gegen häusliche Gewalt und zum Kinderschutz Lippstadt: Frau Schirk
Netzwerk Psychiatrie, Sucht und Jugendhilfe: Frau Schirk, Frau Werner
Netzwerk Frühe Hilfen Lippstadt: Frau Werner

 

Christiane Schirk

Fachdienst Jugend und Familie
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Zuständigkeit / Erreichbarkeit Kommunaler Sozialdienst

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort des Kindes. Das anliegende Straßenverzeichnis gibt Auskunft über die Zuständigkeit der Bezirkssozialarbeiter:innen.  

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Netzwerkt Psychiatrie, Sucht und Jugendhilfe