Kinderschutz: Unsere Hilfen für junge Menschen in Not

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Die Pflicht, das zu gewährleisten, liegt in erster Linie bei den Eltern. Diese sind dafür verantwortlich, lebenswichtige Grundbedürfnisse sicherzustellen und für das physische und psychische Wohl der Kinder zu sorgen.

Dennoch kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche Vernachlässigung, körperliche und seelische Gewalt erfahren. Es ist Aufgabe des  Fachdienstes Jugend und Familie der Stadt Lippstadt  die Schutzinteressen der Kinder zu sichern und Hilfe und Unterstützung anzubieten. Die Fachkräfte gehen allen Hinweisen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach. Sie suchen den Kontakt zu betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Melden können sich Kinder, Jugendliche und Eltern selbst, um Rat und Hilfe zu erhalten. Fachkräfte, Ehrenamtliche, Nachbarn oder Freunde können auch anonym Hinweise geben, dass Kinder vernachlässigt werden oder Gewalt erleben. Den Hinweisen wird in jedem Fall nachgegangen.

Kinderschutz - Häufig gefragt: Kindeswohlgefährdungsmeldung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, bei:

  • Vernachlässigung
  •  körperlicher Gewalt,
  • seelischer Gewalt und/oder
  • sexuellem Missbrauch

Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet ist, können Sie sich anonym mit diesem Hinweis an die Mitarbeiter des Fachdienst Jugend und Familie  der Stadt Lippstadt wenden. 

Wenn Sie möchten, können Sie sich unter "Downloads zum Thema" informieren, wer konkret zuständig ist. Ansonsten stehen auch alle Mitarbeiter/innen für Sie zur Verfügung.

Ihre Ansprechperson


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Frau Beckschulte

Tel. +49 (0)29 41 980-772
Adresse | Öffnungszeiten | Details

Kinderschutz- Häufig gefragt: Fachberatung

Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten - zum Beispiel als Erzieher, Lehrer oder auch Fußballtrainer - und den Eindruck haben, dass es einem dieser Minderjährigen nicht gut geht, besteht für Sie das Angebot der anonymen Fachberatung zum Kinderschutz.

Die Beratung ist per Telefon, im Einzelgespräch, im Rahmen einer Fallkonferenz, moderierend oder prozessbegleitend möglich. Sie ist zudem kostenfrei. 

Übrigens: Auch Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit indirekt mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, wie Berufsbetreuer, Klinikpersonal, Ausbilder/innen und Kolleginnen/Kollegen von Jugendlichen oder Mitarbeiter/innen von Sozialleistungsträger können die Beratung nutzen.

Die speziell geschulten Mitarbeiterinnen in der Fachberatung können Ihnen dabei helfen, eine Situation besser einzuschätzen und mögliche Gefahren für das Kind oder den Jugendlichen zu erkennen. Sie unterstützen Sie auch bei der Vor- oder Nachbereitung schwieriger Familiengespräche, indem Sie ihnen zum Beispiel Gesprächsstrategien an die Hand geben. Sie können Sie auch bei der Erarbeitung von Handlungsschritten zur Vermeidung oder in Folge einer Kindeswohlgefährdung unterstützen. Darüber hinaus bieten Sie Ihnen weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf und Unterstützernetzwerken.

Ihre Ansprechperson


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Kerstin Werner

Tel. +49 (0)29 41 980-726
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Kinderschutz - Häufig gefragt: Netzwerke

Kinderschutz ist schon lange keine alleinige Aufgabe der Jugendämter und Behörden mehr. Vielmehr bedarf ein guter und umfassender Kinderschutz des Zusammenspiels von allen Berufsgruppen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Die Vernetzung aller Beteiligten ist deswegen ein wichtiger Baustein des Kinderschutzes. Die Jungendhilfeausschuss der Stadt Lippstadt hat deshalb auch Handlungsempfehlungen zum Aufbau von Netzwerkstrukturen beschlossen.

In Lippstadt gibt es folgende Netzwerke im Kinderschutz:

  • Frühe Hilfen

  • Psychische Erkrankungen und Sucht

  • Häusliche Gewalt und Kinderschutz

Ziele der Netzwerkarbeit in Lippstadt sind:

  • das frühzeitige Erkennen von Risiken und Belastungen,

  • Entwicklung und Etablierung präventiver Maßnahmen (Lücken schließen) zum Schutz von jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr,

  • ein hohes Maß an gegenseitiger Transparenz bei dem Austausch von Angeboten, Arbeitsweisen und rechtlichen Grenzen,

  • die Sicherung von Übergängen (z. B. Kindergarten - Schule)  und

  • die Festlegung verbindlicher und einheitlicher Abläufe.

Für die Mitglieder der einzelnen Netzwerke finden regelmäßig Fachtagungen statt, bei denen sich die Verantwortlichen untereinander austauschen und vernetzen können. Meistens beschäftigen sich die einzelnen Fachtagungen mit einem spezifischen Thema aus dem Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe. Im Juni 2016 fand beispielsweise eine Fachtagung zum Thema Suchthilfe statt. Die nächsten Termine der Fachtagungen finden Sie hier.

Ihre Ansprechperson


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Kerstin Werner

Tel. +49 (0)29 41 980-726
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Zuständigkeit / Erreichbarkeit Kommunaler Sozialdienst

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort des Kindes. Das anliegende Straßenverzeichnis gibt Auskunft über die Zuständigkeit der Bezirkssozialarbeiter:innen.